Emmerich Spielsucht: Enkel bestiehlt die Oma

Emmerich · Amtsgericht Emmerich verurteilt 21-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung.

Der junge Angeklagte war geständig: "Ich gestehe, ich habe es gemacht", sagte er gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Emmericher Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, am 10. Oktober 2016 zwischen 9 und 10 Uhr durch ein auf Kipp stehendes Schlafzimmerfenster in die Wohnung seiner Oma in Haldern eingestiegen zu sein und Geld entwendet zu haben. Die Richterin verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er habe mit dem Geld seine Spielsucht befriedigen wollen, sagte der 21-jährige Angeklagte. "Ich bin aber nicht durch das Schlafzimmerfenster, sondern durch ein Kellerfenster in das Haus gelangt", sagte er. Dort habe er im Schlafzimmer einen Umschlag mit 450 Euro an sich genommen und dazu noch zwei Zwanzig-Euro-Scheine aus dem Portemonnaie, das im Küchenschrank lag. "Ich war automatensüchtig und verspielte das Geld in Casinos und Spielhallen", gab er zu.

Doch inzwischen habe sich sein Leben geändert. "Ich war bis vor Kurzem in einer Therapieeinrichtung in Köln. Ab und zu "kribbele" es ihn zwar noch in den Fingern, aber er habe deshalb nie mehr als 50 Euro in seinem Portemonnaie. Seit dem 26. Dezember 2016 habe er nicht mehr gespielt. Er habe auch einer Adaption zugestimmt. "Das ist ähnlich wie betreutes Wohnen, dort hilft man mir mit der Wohnungssuche und bei der Suche nach Arbeit. Bald beginne ich in Köln eine Ausbildung, mache dort vorher noch ein Praktikum. Jetzt suche ich noch eine Wohnung oder eine WG", so der junge Mann, der zurzeit von Kindergeld und Hartz IV lebt.

Die "Stiefoma" wurde als Zeugin zu dem Wohnungseinbruch befragt. "Das war nicht das erste Mal", sagte die 72-Jährige. Auf die Rückzahlung des Geldes wolle sie aber verzichten. "Er hat noch andere Schulden, die er begleichen muss", sagte sie.

Da der Angeklagte eine Vorstrafe wegen Diebstahls aus dem Jahre 2014 hatte, wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. "Wir haben die Mindeststrafe ausgesprochen, weil sie nach der Tat versuchen, ihr Leben in geregelte Bahnen zu bekommen", sagte die Richterin. Sie gehe von einer positiven Sozialprognose aus.

(moha)
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