Kommentar: Verbrauchertipp Steuererklärung für Rentner

Emmerich · Die Leiterin der Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Rees, Jutta Groot-Severt, weist darauf hin, dass immer mehr Rentner vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert werden. Grund ist die nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil. Für diejenigen, die in 2005 oder früher in Rente gegangen sind, blieb noch mehr als 1500 Euro pro Monat steuerfrei.

Ledige, die im vergangenen Jahr Rentner wurden, können nur noch rund 1220 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Alle diejenigen, die diesen Betrag überschreiten, und oder weitere private Renten, z. B. eine Betriebsrente erhalten oder Vermietungseinkünfte erzielen, müssen eine Steuererklärung abgeben. www.steuerverbund.de

(RP)
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