Emmerich Steuern und Gebühren: Das ändert sich 2016

Emmerich · Isselburg: Die Grundsteuer A wird angehoben, die Müllgebühren auch. Dafür wird es beim Abwasser günstiger. Bei der Grundsteuer B und der Hundesteuer bleibt alles beim Alten.

 Gefährliche Hunde sollten ab 2016 eigentlich gesondert besteuert werden, doch die Politik hat sich dagegen entschieden.

Gefährliche Hunde sollten ab 2016 eigentlich gesondert besteuert werden, doch die Politik hat sich dagegen entschieden.

Foto: weißenfels

In der Adventszeit muss sich die Isselburger Politik in den zuständigen Fachausschüssen beziehungsweise in der entsprechenden Ratssitzung mit Steuern, Hebesätzen und Gebühren befassen. Die Radaktion gibt einen Überblick, wie die Beschlüsse des Rates aussehen. Die detaillierten Aufstellungen sind nun in der 27. Ausgabe 2015 des Amtsblatts der Stadt Isselburg zu entnehmen:

Hebesätze der Realsteuern Die Verwaltung hatte vier Vorschläge auf den Tisch gelegt. Keine Alternative fand eine Mehrheit. Daher wurde sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die Grundsteuer B wurde nicht angehoben. Ebenso wie im Vorjahr bleibt es dabei, dass Grundstücks-Besitzer einen Hebesatz von 423 von Hundert zahlen müssen. Um sieben Punkte angehoben wurde die Grundsteuer A, die nun einen Wert von 224 aufweist. Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Keine Veränderung gibt es wiederum bei der Gewerbesteuer. Hier bleibt der Hebesatz auf 417 von Hundert.

Abfallentsorgung Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die betriebswirtschaftlichen Kosten gedeckt sein müssen. Dementsprechend wenig Spielraum gibt es bei den Gebühren. Für das kommende Jahr ergibt sich ein Volumen in Höhe von rund 950.000 Euro, das entsprechend durch Gebühren gedeckt werden muss. Einige Beispiele: Für ein 120 Liter Systemgefäß für Restmüll werden nun 271,20 Euro für das kommende Jahr berechnet. Im aktuellen Jahr lag die Gebühr bei 254,40 Euro. Bei 60 Liter-Gefäßen werden nun 205,80 Euro fällig (2015: 191,40 Euro).

Abwassergebühren Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt je Kubikmeter 3,35 Euro. Dies entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 57 Eurocent pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche ist auf 0,62 Euro festgelegt worden. Auch hier wurde die Gebühr reduziert: um 18 Cent pro Quadratmeter. Wer Klärschlamm von Kleinkläranlagen abfahren muss, bezahlt nun 54,34 Euro pro Kubikmeter (2015: 56,88 Euro). Die Gebühr für das Abpumpen und Abfahren aus abflusslosen Gruben wird mit 33,35 Euro pro Kubikmeter berechnet (2015: 30,78 Euro).

Hundesteuer Freunde von vierbeinigen Weggefährten können sich freuen, es gibt keine Veränderungen. Die im Rat vertretenen Fraktionen machten dabei der Verwaltung einen Strich durch die Rechnung, die einige leichte Erhöhungen vorgeschlagen hatte. So wird weiter der erste Hund mit 50 Euro abgerechnet. Ab dem zweiten Hund muss 70 Euro pro Vierbeiner bezahlt werden. Wer drei Hunde oder mehr hält, zahlt 90 Euro pro Hund. Zudem hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Satzung um eine gesonderte Besteuerung in Höhe von 420 Euro für einen gefährlichen Hund zu ergänzen. Dies kommt nicht. tt

(RP)
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