Emmerich Streit um Weddings Arbeitszeugnis

Emmerich · Der Krach um den Zweiten Beigeordneten geht weiter. Seit Donnerstag liegen die Unterlagen beim Landrat vor.

Emmerich: Streit um Weddings Arbeitszeugnis
Foto: Stadt Emmerich

Es ist noch völlig unklar, bis wann der Klever Landrat eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob Stephan Wedding die Befähigung zum Zweiten Beigeordneten der Stadt Emmerich hat. Das hat gestern die Pressestelle der Kreisverwaltung auf Anfrage erklärt. Die Unterlagen in dem Fall sind erst am Donnerstag in Kleve eingegangen.

Bekanntlich ist Wedding am 11. Juli von CDU, BGE und UWE-Fraktion im Rat gewählt worden. SPD, Grüne und Embrica-Fraktion waren dagegen. Sie bezweifeln, dass der 32-jährige Duisburger die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und dass er über genügend Führungserfahrung verfügt.

Bürgermeister Peter Hinze ist ebenfalls dieser Auffassung und hat den Beschluss des Rates beanstandet.

Das Thema schwelt noch immer in der Politik. Nicht nur, dass die Stimmung zwischen CDU und SPD selten so schlecht war wie derzeit. Mittlerweile sickert auch durch, dass die Emmericher Stadtverwaltung sich nicht mit den Unterlagen zufriedengab, die Wedding bei seiner Bewerbung einreichte. Ebenso misstraute die Verwaltung wohl auch den Angaben, die Wedding bei seinem Vorstellungsgespräch vor der Beigeordneten-Findungskommission des Rates und später auch vor den Fraktionen machte.

Konkret geht es um ein Arbeitszeugnis, dass die Stadt Duisburg Wedding ausgestellt hatte. Es ist datiert vom 9. Mai 2017. Darin finden sich Formulierungen wie "Herr Wedding (...) war somit für alle Standorte mit ihren 250 Mitglieder (...) zuständig" oder "Herr Wedding war in seiner Funktion als Vorgesetzter...".

Die Stadtverwaltung hakte im Duisburger Rathaus nach und kam für sich zu dem Ergebnis, dass dieses Arbeitszeugnis "durch Bezeichnung, Diktion, aber auch Inhalt" einen falschen Eindruck erwecke. Der Grund: Wedding arbeitete für die Duisburger Stadtranderholung, die jährlich drei Wochen lang stattfindet und von der Stadt Duisburg organisiert wird. Wedding leitete sie als Honorarkraft.

Ausgestellt hat das Zeugnis eine Sachbearbeiterin des Duisburger Sozialamtes. Nach RP-Informationen hat Bürgermeister Peter Hinze in der vergangenen Woche in nichtöffentlicher Sitzung des Rates aus einem Brief vom Duisburger Oberbürgermeister zitiert, in dem sich dieser dafür entschuldigt habe, dass das Zeugnis in dieser Form ausgestellt worden sei. Es habe sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit auf Honorarbasis gehandelt.

Nach Auffassung des Bürgermeisters hätte ein Arbeitszeugnis, das Wedding "Beschäftigten- und Vorgesetzteneigenschaften" bescheinigt, nicht erstellt werden dürfen.

Zur Verdeutlichung: In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält lediglich die Personalien sowie Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Wertungen.

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitsleistung einschließlich der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers.

Gilt das auch für Honorarkräfte? Die juristischen Einschätzungen gehen da auseinander.

Der SPD-Fraktion reicht das aus, um Wedding Täuschung vorzuwerfen. SPD-Chefin Andrea Schaffeld sprach sogar in nichtöffentlicher Sitzung von Hochstapelei. Die CDU-Fraktion empfindet das Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeisters hingegen als politisch motiviert und ehrverletzend. Weddings Ruf werde willentlich beschädigt.

(ha)
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