Isselburg/Bocholt Tödliche Cold-Water-Challenge - Richter will Verfahren einstellen

Bocholt · Nach dem tödlichen Unfall bei der sogenannten Cold-Water-Challenge in Münsterland hat der angeklagte Baggerfahrer vor Gericht unter Tränen das Unglück geschildert. Der Richter hat vorgeschlagen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Isselburg: Familienvater stirbt bei "Cold Water Challenge"
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2014: Familienvater stirbt bei "Cold Water Challenge"

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Es sollte ein großer Spaß werden. Doch es ereignete sich eine Tragödie. Ein Isselburger Kegelclub war im Juli des vergangenen Jahres zu der so genannten Cold Water Challenge herausgefordert worden. Die Idee: Mittels eines Teleskopladers sollte das Wasser über die am Biertisch sitzenden Freunde gekippt werden. Doch das Fahrzeug kippte. Die Schaufel krachte auf die Freunde. Ein dreifacher Familienvater (34) verstarb noch am Unfallort. Etliche weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt.

Am Freitag mussten sich nun der Besitzer der Teleskopladers sowie der Fahrer vor dem Bocholter Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Hochemotional schilderte der 37-jährige Isselburger, der beim Unfall am Steuer saß, wie sich alles ereignet hatte. Mehrmals versagte ihm die Stimme. Tränen flossen.

Die Netzreaktionen zum Unglück bei der "Cold-Water-Challenge"
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Die Netzreaktionen zum Unglück bei der "Cold-Water-Challenge"

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Foto: Schulmann

Wer im Endeffekt die unglückselige Idee hatte, konnte beim Prozess nicht wirklich geklärt werden. Vorwürfe von seinen Freunden oder der Witwe habe es nach dem Unglück aber nicht gegeben, berichtete der Angeklagte. Dies zeigte auch die Zeugenaussage eines 35-Jährigen, der wie durch ein Wunder nur ein paar Schrammen erlitten hatte. "Er sitzt da alleine", sagte er mit Blick auf den Angeklagten. "Eigentlich müssten wir alle da sitzen." Denn dass der Beschuldigte am Tattag das Fahrzeug bediente, war reiner Zufall. Ein anderer Bekannter war eigentlich erste Wahl, fuhr aber am Abend in den Urlaub.

Bagger um 1100 Kilogramm überladen

Ein Sachverständiger hatte im Nachhinein errechnet, dass die Freunde die Schaufel mit 1800 Litern Wasser gefüllt hatten. Da die gesamte Aktion ja ursprünglich fürs Internet gefilmt wurde, konnte der Experte genau nach prüfen, dass der Teleskoparm 246 Zentimeter ausgefahren wurde und eine Schrägstellung von 26 bis 27 Grad vorlag. Insgesamt lag das Gewicht an Ende des ausfahrbaren Kran-arms bei 2600 Kilogramm. "Damit war man erheblich außerhalb des sicheren Arbeitsbereichs", meinte der Sachverständige. Genau genommen waren es 1100 Kilogramm zuviel. Das war der tödliche Fehler. Denn der Sachverständige gab auch an, dass "die Fahrweise des Angeklagten bei dem Unfall keine Rolle gespielt hat. Er als Fahrer hatte in dem Moment keine Möglichkeit mehr zu reagieren".

Des Weiteren wurde festgestellt, dass im Führerhaus des Teleskopladers ein Warnsystem nicht funktioniert hatte, das mit einem Signalton den Fahrer bei einer Überladung der Schaufel auf die Gefahr aufmerksam macht. Der Sachverständige sagte, dass der Stecker gezogen wurde. Dies wurde dem zweiten Angeklagten vorgeworfen. Zudem soll der 51-jährige Landwirt den Fahrer auch nicht genügend eingewiesen haben.

Richter Sven Wegert hatte am Ende des ersten Verhandlungstages erhebliche Zweifel, ob die beiden Angeklagten auch strafrechtlich belangt werden können. "Natürlich gibt es ein öffentliches Interesse, die Sache hat ja hohe Wellen geschlagen. Aber gibt es auch ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?", stellte der Richter rhetorisch in den Raum.

Daher brachte Wegert eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 a der Strafprozessordnung ins Spiel. Während die Rechtsanwälte sofort ihre Bereitschaft signalisierten, hielt sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. "Ich habe den Vorschlag zur Kenntnis genommen, aber ich gebe zum jetzigen Zeitpunkt keine Erklärung ab", sagte der Staatsanwalt. Nun wird der Prozess am kommenden Freitag fortgesetzt.

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