Emmerich Unschuldig: Trotzdem 227 Euro Bußgeld

Emmerich · Niederländische Behörden verwechselten Kennzeichen und schickten einem Emmericher eine Ordnungsstrafe. Er wies seine Unschuld nach, bekam aber sein Geld nicht wieder. Als die RP sich einschaltete, ging es plötzlich doch.

 Gerd Hüttmann kann sich bei der ganzen Sache nur an den Kopf fassen. Der Bescheid rechts zeigt eindeutig, dass sich die Strafe auf ein anderes Kennzeichen bezieht.

Gerd Hüttmann kann sich bei der ganzen Sache nur an den Kopf fassen. Der Bescheid rechts zeigt eindeutig, dass sich die Strafe auf ein anderes Kennzeichen bezieht.

Foto: van Offern

Manche sprechen von modernem Raubrittertum, Gerd Hüttmann nennt es "Unredliche Geldbeschaffung". Der Emmericher ist Opfer der Bußgeldpraxis in den Niederlanden.

Emmerich: Unschuldig: Trotzdem 227 Euro Bußgeld
Foto: van Offern, Markus (mvo)

Vor einem Jahr musste er 227 Euro zahlen, weil er angeblich über eine rote Ampel gefahren ist. Gerd Hüttmann war zu dieser Zeit aber gar nicht in den Niederladen, zudem hat sein Fahrzeug ein anderes Kennzeichen als das Auto, das den Verstoß begangen haben soll. Die Ordnungsstrafe bezieht sich auf das Kennzeichen KLE GE 300. Das Nummernschild des Emmerichers lautet aber KLE GH 300.

Im Oktober 2013 schickte der 78-Jährige ein offizielles Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes an die zuständigen niederländischen Behörden. Darin wird bestätigt, dass sein Fahrzeug nicht unter dem Kennzeichen GE 300 eingetragen ist. Die niederländischen Behörden wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt um die "Prüfung des Sachverhalts" gebeten. Nichts geschah.

Im April schickte Gerd Hüttmann einen Brief per Einschreiben an die Staatsanwaltschaft in den Niederlanden. Darin schilderte er noch einmal den Sachverhalt, wies auf seinen Widerspruch hin und bat um die Aufhebung der offensichtlich falschen Ordnungsstrafe und die Rücküberweisung der Sicherheitsleistung. Sprich: der 227 Euro.

Damit der Fall nämlich überhaupt weiterbearbeitet wird, ist es in den Niederlanden Pflicht, dass der Beschuldigte erst einmal bezahlt.

Am 22. April bekam er ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass seine Angelegenheit an die zuständige Rechtsabteilung weitergeleitet worden sei. Seitdem herrschte Funkstille. Gehört hat Hüttmann danach nie wieder etwas aus den Niederlanden.

Zuständig in solchen Fällen ist das "Centrale Verwerking Openbaar Ministerie". Wer das allerdings telefonisch erreichen will, landet in einer Warteschleife. Auch nach mehrmaligen Wählversuchen gibt es kein Durchkommen.

Erst als sich die RP direkt an den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft wandte, kam Bewegung in die Sache. Was seit Oktober 2013 nicht gelungen war, dauerte nun nur einige Tage. Der Sprecher stellte fest, dass es einen Fehler bei der Zuordnung von Kennzeichen und Adresse gegeben hat. So etwas passiere nur äußerst selten, versicherte der Pressesprecher. Man entschuldige sich für den Fehler und werde Gerd Hüttmann das Geld zurücküberweisen.

Handelt es sich wirklich um einen Einzelfall?

Bereits vor einem Jahr wandte sich ein Autofahrer aus Rees an die RP. Auch er sollte in den Niederlanden eine Strafe bezahlen. Angeblich war er zu schnell gefahren. Doch der Mann war nachweislich zu dieser Zeit nicht in den Niederlanden. Vermutlich ist sein Kennzeichen falsch vom Foto übertragen worden.

(RP)
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