Emmerich Vier-Minuten-Regel im Visier

Emmerich · Die Schranken sind viel zu lange unten, kritisieren die Betuwe-Anlieger. Laut Gesetz müssten sie sich oft viel früher heben. Daher soll jetzt das Eisenbahnbundesamt bei dem Thema eingeschaltet werden.

HALDERN / MILLINGEN Es ist ein Dauerärgernis: Im Zuge der Betuwe bleiben die Schranken immer länger unten. Nicht selten dehnt sich die Wartezeit am Bahnübergang auf 15 Minuten aus. Das kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch gefährlich. In Haldern bildete sich am Bahnübergang regelmäßig ein Rückstau bis auf die B 8. In Millingen wird davon berichtet, dass einige Schüler unruhig werden, wenn die Schranke lange unten ist, ohne dass ein Zug kommt. Der eine oder andere überquert den Bahnübergang dann trotz geschlossener Schranke.

Anlass für die Reeser SPD, bei dem Thema aktiv zu werden. Nach der Eisenbahn-Betriebsordnung (EBO) dürften die Schließzeiten von Halbschranken 240 Sekunden nicht überschreiten, so SPD-Chef Harry Schulz. Doch oft müsse man viel länger warten, hat auch er beobachtet. Daher hat die SPD jetzt den Bürgermeister gebeten, das Eisenbahnbundesamt (EBA) aufzufordern, die Schranken-Schließzeiten über 24 Stunden, an Werktagen und über eine Woche kontrollieren zu lassen. Die anstehenden Blockverdichtung solle dabei einbezogen werden.

Schranken umfahren

Eine Initiative, die auch FDP-Fraktionsvorsitzender Erhard Winkler unterstützt. "Es ist ein Wunder, dass gerade in Millingen am Bahnübergang noch nichts passiert ist", sagt er. Die Stadt sagte zu, sich um das Thema zu kümmern. "Uns selbst sind aber die Hände gebunden, der Bahn ist das Problem bekannt. Von dort heißt es immer, man arbeitet an Lösungen", erläuterte Bauamtsleiterin Elke Strede. Erst im September habe es eine Überprüfung der Schließzeiten am Bahnübergang Millingen gegeben. Das Ergebnis ist bedenklich: In der kontrollierten Stunde waren die Schranken 26 Minuten unten. Die Stadtverwaltung will die Forderung an das Eisenbahnbundesamt weiterleiten.

Bei der Behörde bestätigt Sprecher Frank Siedler, dass es die gesetzliche Vorgabe gibt, dass sich Halbschranken nach 240 Sekunden wieder öffnen müssen. "Zumindest für zehn Sekunden, danach können sie sich erneut für 240 Sekunden schließen", erläutert er.

Hintergrund dieser Regelung sei, dass die Geduld der Autofahrer nicht überstrapaziert werden solle. "Denn wenn die Schranken zu langen unten bleiben, besteht die Gefahr, dass Autofahrer die Absperrung einfach umfahren."

(RP)
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