Emmerich Vogelgrippe: Züchter in Emmerich, Rees und Isselburg mit Stallpflicht
Emmerich · In etlichen Kommunen am Niederrhein ist gestern wegen der Vogelgrippe in bestimmten Gebieten eine Stallpflicht für Hausgeflügel verkündet worden.
Die zuständigen Kreisveterinärämter folgen damit der Empfehlung des Landesministeriums, mit der eine Übertragung des Geflügelpest-Virus von Wildvögeln auf die hiesigen Geflügelbestände verhindert werden soll.
Deswegen bezieht sich die Regelung auf Regionen, in denen sich vermehrt Wildvögel niederlassen oder bei denen es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt, wie das Landesministerium mitteilt.
Betroffen sind innerhalb des Kreises Kleve gebiets sechs Kommunen: Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Kalkar, Emmerich und Rees. Neun Kommunen sind es im Kreis Wesel. Unter anderem gehört Hamminkeln dazu. Weitere vier sind es im Kreis Borken, wobei hier vor allem Isselburg betroffen ist. Dort sind 62 Halter mit rund 5400 Tieren betroffen. In Emmerich sind es 68 Halter, in Rees weitere 163.
Die Kreisveterinärämter weisen darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen - ganz unabhängig von der Größe und der Anzahl der Tiere - bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein müssen. Das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz stellt klar, dass die Stallpflicht für Hausgeflügel in konventionellen wie Biobetrieben und in privaten Haltungen in den Risikogebieten gilt.
Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner, Puten, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel müssen dann dort bis auf weiteres in den Ställen bleiben, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Informationen des Ministeriums unter www.umwelt.nrw.de