Rees Wann Fiffi und Co an die Leine müssen

Rees · Der Streit zwischen zwei Hundehaltern in der Wittenhorst, der mit einer verletzten Frau endete, wirft die Frage auf, was beim Umgang mit Vierbeinern auf öffentlichen Wegen zu beachten ist. In der Stadt Rees ist das klar geregelt.

Über Streit, der wegen frei laufender Hunde ausbricht, hört man immer wieder. Manchmal, wenn sie eskalieren, enden solche Fälle sogar vor Gericht. So wie der aus Isselburg, der Anfang des Monats vor dem Amtsgericht Bocholt verhandelt wurde. Hier war es zu Handgreiflichkeiten zwischen zwei Hundebesitzern gekommen (die RP berichtete). Auch der Fall vom Mittwochabend in der Wittenhorst, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, dürfte wohl noch die Justiz beschäftigen. Auch hier war der Zwist offenbar wegen eines nicht angeleinten Hundes entbrannt.

Wann Hunde angeleint werden müssen und wann sie frei laufen dürfen ist in Rees dabei klar geregelt. "Prinzipiell darf man Hunde in bebautem Gebiet nicht frei laufen lassen", erklärte Stadtsprecher Frank Postulart gestern der RP auf Anfrage. Von der Leine lassen darf man Bello & Co hingegen in nicht bebauten Gebieten, zum Beispiel also auch im Wald oder auf Wirtschaftswegen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Hund immer unter Aufsicht einer "geeigneten Person" steht, um sicher zu stellen, dass keine anderen Menschen oder Tiere belästigt und gefährdet oder Gegenstände beschädigt werden.

Jedoch gibt es auch in diesen Fällen Ausnahmen. An der Leine bleiben müssen auch außerhalb der Wohnbebauung so genannte "gefährliche Hunde". Darunter fallen vom Gesetzgeber festgelegte Rassen wie Pittbull-Terrier, American Staffordshire oder ähnliche, allgemein als Kampfhunde bezeichnete Tiere oder Kreuzungen.

Aber auch für andere, nicht als "gefährlich" eingestufte Vierbeiner kann Leinenzwang gelten. Nämlich immer dann, wenn der Hund nicht beherrschbar ist, also nicht auf Kommandos hört oder bissig ist. Da ist dann also vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter gefragt.

Die Stadt Rees setzt allerdings nicht nur darauf, sondern auch auf Kontrollen. Zum Beispiel durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Verstöße konsequent ahnden sollen. Seit einigen Jahren werden fürs Missachten der Anleinpflicht Verwarngelder verhängt. 10 Euro müssen Herrchen und Frauchen dafür berappen. Im Wiederholungsfall können auch höhere Summen fällig werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort