Rees Was auf Reeser Straßen erlaubt ist und was nicht

Rees · Im Bürgerhaus Rees informierten Polizisten rund 100 Senioren über Gefahrenschwerpunkte und Verkehrsregeln.

 Oben: Der Kreisverkehr am alten Amtsgericht in Rees ist ein Gefahrenschwerpunkt, der an diesem Nachmittag behandelt wurde. Rechts: Das Interesse an dem Thema war enorm. Gespannt folgen die rund 100 Zuhörer den Ausführungen von Polizeihauptkommissarin Maria Lenz.

Oben: Der Kreisverkehr am alten Amtsgericht in Rees ist ein Gefahrenschwerpunkt, der an diesem Nachmittag behandelt wurde. Rechts: Das Interesse an dem Thema war enorm. Gespannt folgen die rund 100 Zuhörer den Ausführungen von Polizeihauptkommissarin Maria Lenz.

Foto: Michael Scholten

"Alte Hasen, neue Regeln", nannten Polizeihauptkommissarin Maria Lenz und Polizeioberkommissar Marco Elbers ihren Verkehrsunterricht im Bürgerhaus. Fast 100 Senioren hatten die Einladung des Seniorenbeirats und der Stadtverwaltung angenommen. Und da sie so manchen Fall mit den Vertretern der Kreispolizeibehörde Kleve ausdiskutierten, dauerte der Infonachmittag fast zweieinhalb Stunden.

"Wir wollen Sie weder bevormunden noch ihnen Angst machen, am Straßenverkehr teilzunehmen", stellten Lenz und Elbers klar. "Wir schreiben Ihnen auch nicht vor, wann sie Ihren Führerschein abgeben müssen." Die Statistik spreche eh dagegen: "Die Generation 65 plus macht 20 Prozent der Bevölkerung aus, aber nur drei Prozent der Verkehrsunfälle gehen auf ihr Konto." Doch jeder kann zum Opfer werden: Bei den zirka 7000 Unfällen, die sich 2015 auf Kreis Klever Straßen ereigneten, wurden 1350 Personen verletzt, darunter 204 Senioren. Vor allem Radfahrer sind gefährdet.

Rees: Was auf Reeser Straßen erlaubt ist und was nicht
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Lenz und Elbers gingen auf Gefahrenschwerpunkte wie den Kreisverkehr am alten Reeser Amtsgericht ein. Dort, wie bei jedem anderen Kreisverkehr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, müssen Autofahrer die Vorfahrt der Radfahrer und Fußgänger achten. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Auf den Einwand eines Zuhörers, dass er mit dem Fahrrad lieber mal die linke Abkürzung nehme, entgegnete Marco Elbers: "Das müssen Sie mit sich, dem Kollegen und Ihrem Portemonnaie ausmachen." Die Polizei wolle künftig verstärkt am Amtsgericht kontrollieren. Wenn ein Radfahrer am Kreisverkehr tatsächlich eine "Abkürzung" nehmen wolle, müsse er sein Fahrrad schieben und zu Fuß gehen.

Als "Reeser Landrecht" umschrieb Elbers so manche verkehrstechnische Unsitte, die sich eingebürgert habe: "Viele Radfahrer, die über den kleinen Trampelpfad im Raadts-Wäldchen kommen, biegen rechts ab und fahren auf dem Gehweg das kurze Stück zu Lidl. Das ist aber nicht erlaubt, weil auf der anderen Straßenseite ein Fahrradweg ausgewiesen ist." Die Ausfahrt vom Lidl-Parkplatz sei dank der Unwissenheit vieler Autofahrer eh ein Gefahrenpunkt: "Wer von dort kommt, verlässt ein Privatgrundstück und ist wartepflichtig, auch gegenüber den Linksabbiegern, die aus der Stadt kommen." Der Bordstein sei dort ebenso abgesenkt wie am Anfang und Ende von Spielstraßen, in denen Autofahrer (und auch Radfahrer!) nie schneller als sieben bis zehn Kilometer pro Stunde fahren dürfen.

Auch auf die Tempo-20-Zone in der Reeser City gingen die Beamten ein: "Dort gelten das Tempolimit und die Rechts-vor-Links-Regel so lange, bis man ein Aufhebungsschild am Ende der Zone passiert. Radwege entlang der Fahrbann sind nicht extra gekennzeichnet, weil eh alle langsam fahren müssen." Die Gehwege in der City, und das unterstrichen die Beamten sehr deutlich, dürfen von den Radfahrern keinesfalls genutzt werden.

Ein letzter Tipp galt dem Erhalt des Führerscheins: Bei jedem noch so klein und harmlos erscheinenden Ausparkunfall sollen die Senioren die Polizei informieren. "Wir haben im Kreis Kleve jedes Jahr 1500 Fahrerfluchten, um die sich eine eigene Kommission kümmert", sagte Elbers und gab den Zuhörern mit auf den Weg: "Wenn wir Sie nach einem Unfall ermitteln, unterstellen wir Ihnen Absicht. Riskieren Sie nicht ihren Führerschein. Denn er gibt Ihnen, gerade im ländlichen Raum, Freiheit und Mobilität."

(RP)
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