Emmerich Was bei Ferienjobs erlaubt ist und was nicht

Emmerich · Eis verkaufen, Kellnern, Würstchen braten - mit Ferienjobs lässt sich das Taschengeld aufbessern. Nebenbei gibt's Einblicke ins Arbeitsleben. Aber nicht alles ist erlaubt: "Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen", sagt Felix Spreen, Jugendbildungsreferent beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Grundsätzlich ist "Kinderarbeit" bis einschließlich dem 14. Lebensjahr verboten. Wenn die Eltern zustimmen, dürfen über 13-Jährige bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich arbeiten. Erlaubt ist das aber nur tagsüber zwischen 8 und 18 Uhr. Und es müssen leichte Tätigkeiten sein - zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge.

Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Und für die gibt es beim Jobben n weniger Einschränkungen, einige aber doch. "Wer schulpflichtig ist, darf nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben", sagt Felix Spreen. "Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da."

Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit ist auf jeden Fall tabu. Schwere Gegenstände tragen, mit Chemikalien hantieren oder Akkordarbeit - all das ist verboten. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind nicht drin, und die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen.

Ausnahmen gibt es für über 16-Jährige. Sie dürfen zum Beispiel in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, aber nicht an Wochenenden. Ausgenommen: besondere Anlässe, zum Beispiel Sportveranstaltungen.

Versichert ist man beim Ferienjob bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers. Durch das neue Mindestlohngesetz haben alle, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf eine Bezahlung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz nicht. Doch Felix Spreen rät auch Jüngeren, sich nicht mit allem zufrieden zu geben. "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden." Auf jeden Fall sollten Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand arbeiten, der "ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn" regele, so Spreen.

Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollte man sich zusammen mit seinen Eltern wehren, so Spreen: "Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze darf man nicht hinnehmen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort