Emmerich Weiterhin kein freies Reiten im Wald

Emmerich · Würde die Regelung zum neuen Jahr nicht erneuert, ließe das Landesnaturschutzgesetz ab 2018 das Reiten nicht nur auf allen Straßen und Plätzen, sondern auch in allen Waldgebieten zu. Kreis will auch Interessen der Eigentümer wahren.

Reiter müssen sich im neuen Jahr auf neue Regelungen für Ausritte in den Wald einrichten: Wegen des Landesnaturschutzgesetzes, das das bisherige Landschaftsgesetz ablöst, mussten neue Vorschriften erarbeitet werden. Es geht darum, festzulegen, auf welchen Wegen Pferd und Reiter sich künftig bewegen dürfen. Ohne Neuregelung würde das Reiten im Wald künftig in allen Waldbereichen des Kreisgebietes ebenso wie auf öffentlichen Plätzen sowie privaten Straßen und Fahrwegen auf eigene Gefahr zulässig sein. "Dabei blieben allerdings die Belange anderer Erholungssuchender, des Forstes, der Waldbesitzer und des Naturschutzes nur unzureichend berücksichtigt", befindet die Verwaltung.

Was mit einiger Sicherheit zu einigem Ärger zwischen den "Parteien" führen würde. Denn Pferde können sicherlich Schäden an Wegen anrichten, Spaziergänger erschrecken, den Verkehr gefährden.

Der Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung hat nun eine Vorlage der Kreisverwaltung genehmigt, über die noch im Kreistag beschlossen werden muss. Darin versucht die Kreisverwaltung einen Spagat, wie Dr. Hermann Reynders, Fachbereichsleiter Technik (auch für Umwelt zuständig), in der Sitzung einräumte. "Es gibt zu diesem Thema sehr unterschiedliche Positionen. Und es gelingt uns nicht, beiden Lagern gerecht zu werden."

Was zur Folge hat, dass die Kreisverwaltung versuchen musste, die Interessen von Waldbesitzern und Reitern so gut wie möglich in eine Regelung einzuarbeiten, die von allen akzeptiert wird. Ganz glücklich wird damit niemand sein, aber das Landesnaturschutzgesetz verlangt eine Festlegung. Die nun zum neuen Jahr gelten soll.

Der Kreis hat in den vergangenen Monaten Gemeinden, Forstbehörden, Waldbesitzer und Reiterverbände mit dem Thema konfrontiert und Stellungnahmen erbeten. Die abgegebenen Meinungen sind in eine Synopse eingegangen, die den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt wurde. Da ist zum Beispiel von der Vereinigung der Freizeitreiter zu lesen, es fehle eine nachvollziehbare Begründung, warum die Nutzung der Waldgebiete eingeschränkt bleiben soll. Waldbesitzer aus Emmerich monieren zerstörte Wege und Beschwerden von Spaziergängern, die Gutsverwaltung Moyland findet, die bisherigen Reitwege hätten sich etabliert, eine Ausweitung der zulässigen Wege sei nicht nötig. Die Leitung von Schloss Wissen fügt hinzu, bei der Holzernte müssten (naturnah angelegte) Wege von Fahrzeugen genutzt werden können, ohne Rücksicht auf Reiter nehmen zu müssen. "Die Wegeunterhaltung und Verkehrssicherung führen zu erheblichen Mehrkosten." Der Pferdesportverband Rheinland bedauert, dass die neue Regelung Reiter stark einschränke. In unserer ländlichen Region seien Interessenkonflikte von Spaziergängern und Reitern kaum zu bemerken. "Der neue Entwurf führt zu einer Begrenzung des Reitens; dies war nicht die Intention der neuen Regelung", schreibt der Verband.

In folgenden Waldbereichen - von Bedburg-Hau bis Weeze alphabetisch geordnet - soll das Reiten nur auf Reitwegen erlaubt sein: Reichswald, Sternbusch, Eltenberg, Borghees, Helenenbusch, Geniel, Geldernsche Heide, Holländer See, bei Schloss Haag, Steprather Heide, Fleuthkuhlen, Asperberg, Tannenbusch, Kalbecker Heide, Schravelnsche Heide, Reichswald nördlich Treppkesweg, Geldenberg, Vluyn, Littard, Buschberge, Hochwald, südlich Blaue Lagune, Kalbecker Heide, Laarbruch.

(RP)
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