Emmerich Zweiter Beigeordneter: Der Streit geht weiter

Emmerich · Die Auseinandersetzung um die Wahl des Zweiten Beigeordneten geht in die nächste Runde. Gerd Bartels (Fraktion UWE) wettert gegen die SPD und wirft ihr Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot vor.

 Stephan Wedding (Archiv).

Stephan Wedding (Archiv).

Foto: JUDU

Kurz vor der Sommerpause geht es in der Emmericher Politik noch einmal richtig zur Sache. Wie berichtet, ist zwischen den Fraktionen ein heftiger Streit um die Wahl des Zweiten Beigeordneten Stephan Wedding entbrannt. Der wurde zwar am Dienstag mit den Stimmen von CDU, BGE und UWE gewählt, jedoch hat Bürgermeister Peter Hinze (SPD) angekündigt, den Beschluss anfechten zu wollen. Im Vorfeld hatte die SPD versucht, die Wahl Weddings zu verhindern, indem sie in einer Pressemitteilung ihm wie auch allen anderen Bewerbern um den Posten die Qualifikation und die Erfahrung absprach, die der Rat zuvor in der Ausschreibung festgelegt hatte.

Besagte Pressemitteilung hat nun Gerd Bartels von der UWE-Fraktion auf den Plan gerufen. Er hat am Mittwoch dem Bürgermeister einen Prüfauftrag zugeleitet, der klären soll, ob sich die SPD einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht schuldig gemacht hat.

Bartels' Argumentation: Im Verlauf des Personalauswahlverfahrens für die Position des Zweiten Beigeordneten hätten sich die Vertreter der SPD Kenntnisse und Informationen zu eigen gemacht, die in ihrer Pressemitteilung Eingang gefunden hätten. "Die UWE-Fraktion sieht hierin eine deutliche bereits im Vorfeld vor der Wahl ausgebrachte Beschädigung des Kandidaten Wedding", so Bartels, der weiter wettert: "Der gesamte Vorgang ist mit reihenweisen Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte, gute Sitten und den politischen Ehrenkodex übersäht, die selbst Politikern mit jahrzehntelanger Erfahrung bisher nicht untergekommen sind. Wir schämen uns fremd für den verheerenden Eindruck, den die Emmericher Politik - hierbei in persona der SPD - hinterlassen hat."

SPD-Fraktionschefin Andrea Schaffeld nimmt die Vorwürfe zur Kenntnis, bleibt aber gelassen und bei ihrer Aussage von Anfang der Woche: "Die Bewerber haben nicht die Voraussetzungen erfüllt, die erforderlich gewesen wären." Einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sieht sie nicht. "Wir haben nichts mitgeteilt, was nicht schon zuvor in der Zeitung gestanden hat."

Anfang letzten Jahres hatte es übrigens einen ähnlichen Fall gegeben. Damals hatten BGE und CDU der SPD vorgeworfen, während eines Pressegespräches gegen die Nichtöffentlichkeit einer Debatte im Haupt- und Finanzausschuss verstoßen zu haben. Drei SPD-Fraktionsmitglieder mussten wegen Verletzung des Verschwiegenheitsgebots eine Strafe von je 100 Euro zahlen.

(RP)
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