Kreis Heinsberg Das Krankenhausgesetz

Kreis Heinsberg · Das Krankenhausgesetz des Landes NRW ist kompliziert. Amtsarzt Dr. Karl-Heinz Feldhoff gab bei seinem Besuch in der RP-Redaktion einen kurzen Einblick:

Regionales Planungskonzept Ein regionales Planungskonzept erstellen die Krankenhausträger untereinander in Absprache mit den Krankenkassen. Wenn ein solches Konzept erstellt wird, liegt nach Angaben Feldhoffs meist ein Antrag eines Krankenhauses vor. Der Kreis Heinsberg sei an der Erstellung eines regionalen Planungskonzepts nicht beteiligt. Jeder Krankenhausträger hat laut Krankenhausgesetz das Recht, mit einem Antrag die Erstellung eines regionalen Planungskonzepts in Gang zu bringen.

Bedarfsplan Über den Krankenhausbedarfsplan des Landes NRW entscheidet die Landesregierung. Zugrunde liegt der Entscheidung ein Vorschlag der Krankenkassen und Kliniken (Planungskonzept) an die Bezirksregierung Köln.

Recht Steht ein Krankenhaus im Bedarfsplan, hat es ein Anrecht darauf, ärztliche und pflegerische Leistungen, die erbracht worden sind, vergütet zu bekommen. Die Aufnahme in den Landesbedarfsplan gibt den Häusern wirtschaftliche Planungssicherheit.

(RP)
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