Erkelenz Erkelenz prüft Verteilung der Spielhallen

Erkelenz · Stadtverwaltung bereitet Ende einer Übergangsfrist beim Glücksspielstaatsvertrag vor.

Erkelenz: Erkelenz prüft Verteilung der Spielhallen
Foto: Laaser (Archiv)

Eine Schließungswelle unter den Spielhallen befürchtet der Deutsche Automatenverband, sollten die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags in Nordrhein-Westfalen zum 1. Dezember restriktiv umgesetzt werden. Von den landesweit 4200 Automaten-Spielstätten könnten nach Schätzung des DAV 70 Prozent vor dem Aus stehen, weil zum Beispiel zwischen Spielstätten künftig mindestens 350 Meter Abstand liegen müssen. Erkelenz wäre ebenfalls betroffen, bestätigt Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen auf Anfrage unserer Redaktion: "Es gibt in der Stadt an sechs Standorten insgesamt 17 Spielhallen." An einem Standort können nach aktuellem Recht mehrere Spielhallen konzessioniert werden, und davon wurde in Erkelenz auch Gebrauch gemacht. "Im rein innerstädtischen Bereich gibt es fünf Standorte, die von der 350-Meter-Regelung betroffen sind", erklärt Gotzen.

Seit 2012 gilt der Glücksspielstaatsvertrag, der eine fünfjährige Übergangsfrist vorsieht. Versuche der Glücksspielbranche, die Rechtslage zu ändern, sind nach aktuellen Gerichtsurteilen abschließend gescheitert. "Auch wir müssen nun bis zum Ende des Jahres eine Entscheidung treffen", erklärt Hans-Heiner Gotzen die Situation für Erkelenz. Die Betreiber aller Spielhallen seien im Rathaus inzwischen vorstellig geworden: "Momentan treffen wir in der Stadtverwaltung die Entscheidung, welche Spielhallen wir herausnehmen. Dem liegt ein ganz schwieriger Abwägungsprozess für jeden einzelnen Fall zugrunde." Sobald die Entscheidung getroffen sei, würden die Konzessionsinhaber per Bescheid informiert. Sie könnten laut Gotzen dann versuchen, eine weitere Fristverlängerung zu erwirken: "Es gibt nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen die Möglichkeit, bei Vorliegen eines Härtefalls eine weitere Übergangsfrist für den Betrieb bis maximal 30. Juni 2021 zu erhalten." Werde darauf Antrag gestellt, setze das eine weitere detaillierte Einzelfallprüfung durch die Stadtverwaltung in Gang.

Schließungen in der Glücksspielbranche könnten die Stadt Erkelenz selbst treffen, sie sieht aber Gotzen zufolge wie der Glücksspielstaatsvertrag die Eindämmung von Spielsucht im Vordergrund. In den städtischen Haushalten wurden in den vergangenen Jahren Vergnügungssteuern in Höhe von 800.000 bis knapp 950.000 Euro eingebucht. Für 2017 werden 800.000 Euro erwartet. Gotzen will über mögliche Einnahmeverluste jedoch nicht spekulieren: "Da noch keine abschließende Entscheidung vorliegt, ob und wenn ja, wann eine Spielhalle geschlossen wird, kann hierzu derzeit keine verbindliche Aussage gemacht werden."

Eine zweite Änderung über den Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass die Betriebe künftig nur noch Spielhallen und nicht mehr Casino heißen dürfen. Sollten dadurch die Schriftzüge für die Außen- und Fensterwerbung geändert werden müssen, würde das für Betriebe in der Erkelenzer Innenstadt bedeuten, dass die neue Außenwerbesatzung zum Einsatz kommt. Die hatte der Stadtrat vor den Sommerferien verabschiedet, und die regelt unter anderem das Abkleben von Fensterfronten neu. "In deren Geltungsbereich liegen derzeit aber nur zwei Standorte von Spielhallen", grenzt Erster Beigeordneter Gotzen ein.

(spe)
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