Kreis Heinsberg Frauenmord: Linnicher aus U-Haft entlassen

Der 46-jährige Mann aus Linnich, der vor drei Wochen wegen Mordverdachts an der Düsseldorferin Alexandra B. festgenommen worden war, ist wieder auf freiem Fuß. Auf Veranlassung der Beschwerdekammer ist der Mann am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

 Die Polizei hat keine Spur im Fall der ermordeten Alexandra B.

Die Polizei hat keine Spur im Fall der ermordeten Alexandra B.

Foto: Polizei

Nach Auffassung der Kammer sei "derzeit ein dringender Tatverdacht nicht festzustellen", heißt es in einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Aachen. In den bisherigen Vernehmungen habe der Beschuldigte die Tat bestritten. Objektive Hinweise, die die Auffassung der Staatsanwaltschaft bestätigt hätten, seien bislang nicht gefunden worden. Vor dem Hintergrund dieser Feststellung habe das Landgericht die Entlassung des Beschuldigten verfügt sowie die Aufhebung des Haftbefehls beschlossen, heißt es in der Erklärung weiter.

Die Leiche der Düsseldorferin war am 9. Juni an einem Feldweg zwischen Randerath und Uetterath von einem Bauern entdeckt worden. Die Tote hatte hier schon längere Zeit gelegen. Zuletzt hatten Zeugen einige Tage zuvor die 24-Jährige am Düsseldorfer Bahnhof gesehen.

Der 46-Jährige aus Linnich hatte die Ermittler selbst auf seine Spur gebracht, wie der Aachener Oberstaatsanwalt Robert Deller damals sagte. Er habe sich bei der Polizei gemeldet und eine Geschichte erzählt, warum er sich in der Gegend des Tatortes aufgehalten habe. Und damit "sicherheitshalber" ein Alibi für den Fall präsentiert, dass ihn Zeugen mit dem Verbrechen in Verbindung bringen sollten, mit dem er jedoch nichts zu tun habe. Tatsächlich hätten Zeugen dann solche belastende Aussagen gemacht.

Die Ermittlungen seien mit der Entscheidung, den Haftbefehl aufzuheben, nicht beendet, teilt die Staatsanwaltschaft mit. "Wir ermitteln weiter in Richtung des Beschuldigten und in andere Richtungen", sagte Oberstaatsanwalt Robert Deller auf Nachfrage. Ob gegebenenfalls nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht besteht und Anklage erhoben wird, sei einer abschließenden Prüfung des Sachverhalts vorbehalten. Ein dringender Tatverdacht sei für eine Anklage nicht erforderlich.

Auch gehe die Suche nach Hinweisen in der Bevölkerung weiter.

(rpo)
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