Erkelenz Freibeträge beantragen für Lohnsteuerabzug

Erkelenz · Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2017 zu beantragen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können", erklärt Dagmar Andernach-Lürken, Leiterin des Finanzamts Erkelenz.

Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. "Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen", erklärt Andernach-Lürken weiter.

Wie im Vorjahr können Arbeitnehmer mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000 Euro übersteigen. Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann auf dem Postweg beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag stellen. Die Formulare sind im Finanzamt und im Internet (www.finanzverwaltung.nrw.de) erhältlich.

(RP)
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