Erkelenz Jugendkammer-Prozess geplatzt - Neubeginn geplant

Erkelenz/Mönchengladbach · Zu Prozessbeginn vor der Ersten Jugendstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts waren zunächst alle Verfahrensbeteiligten anwesend. Die 23 und 34 Jahre alten Angeklagten wurden aus der Haft in den Schwurgerichtssaal gebracht und nahmen neben den Verteidigern Platz. Dann wurde die Anklage verlesen - zuletzt aber wurde der Prozess abgebrochen.

Am 15. August 2015 sollen die Angeklagten einen schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung begangen haben. Die Männer sollen damals mit einem Fahrzeug vor der Asylbewerberunterkunft in Neuhaus vorgefahren sein. Dort sollen sie sich mit einem Zeugen getroffen haben, der ihnen gefälschte Reisepässe aus Serbien besorgen sollte. Doch bei dem Treffen soll der gesagt haben, dass man ihm die Papiere an der serbisch-ungarischen Grenze abgenommen habe. Danach sollen die Angeklagten Geld von dem Zeugen verlangt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Die Angeklagten machten den Zeugen zum Opfer. Der 34-Jährige habe dann mit einem Hammer auf das am Boden liegende Opfer eingeschlagen. Laut Anklage seien die Schläger anschließend mit dem Handy und dem Reisepass des Opfers verschwunden.

In der Gerichtsverhandlung wurde allerdings bald klar, dass man auf Aussagen von Zeugen und dem Opfer angewiesen ist. Die erste Zeugin jedoch sagte wenig. Sie soll die Auseinandersetzung vor der Asylunterkunft gesehen haben. Doch sie erinnerte sich kaum und murmelte immer wieder: "Ich habe Angst." Das Opfer soll sie damals gebeten haben, einen Krankenwagen zu rufen. "Warum?", fragte die Kammervorsitzende. "Der Mann konnte nicht mehr laufen", kam die zögerliche Antwort.

Kurz danach gab es eine Mitteilung aus der Geschäftsstelle, die dem Prozess ein vorzeitiges Ende bereitete. Die Frau des Opfers hatte angerufen. Ihr Mann wolle der Zeugeneinladung nach Deutschland folgen, verfüge aber nicht über das Reisedokument, das ihm die Einreise ermögliche. In zwei Monaten könne er einen Reisepass erhalten. Da das Opfer den Zeugenauftritt nicht verweigerte, durfte das Gericht die Aussagen aus der polizeilichen Vernehmung nicht verlesen. Das hieß: Abbruch Neubeginn von Amts wegen.

(RP)
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