Erkelenz Klagen gegen Garzweiler II vor Gericht

Erkelenz · Die langjährige juristische Auseinandersetzung um den umstrittenen Braunkohletagebau Garzweiler II geht in die entscheidende Phase: Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wird am Freitag, 21. Dezember, erneut die Klage des Immerathers Stephan Pütz verhandelt. Das OVG hatte 2005 Pütz' Klage gegen den Tagebau zurückgewiesen; ein Jahr später jedoch hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieses Urteil auf und wies die Klage des Immerathers nach Münster zurück. Dort müssen die Richter nächste Woche nun erneut über seine Klage gegen den Rahmenbetriebsplan entscheiden. Pütz hält diesen für ungültig. Sollte das Gericht ein Urteil fällen, das den Rahmenbetriebsplan aufhebt, müsste RWE Power einen neuen erstellen, um den Abbau fortzuführen. Das hätte laut Pütz zur Folge, dass alle, die im Abbaugebiet leben, gehört werden müssten. Wenn Einsprüche kommen, müsste das ganze Klageverfahren von vorne beginnen.

Noch ein zweites Thema wird in Münster verhandelt. In einem weiteren Verfahren klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Enteignung seiner Streuobstwiese bei Otzenrath. Per bergrechtlichem Grundabtretungsbeschluss hatte die Bezirksregierung Arnsberg diese im Sommer 2005 RWE Power zum Braunkohleabbau übertragen. Die Rechtmäßigkeit der Enteignung steht nun auf dem Prüfstand. Der BUND hofft, den Braunkohlentagebau Garzweiler II noch im allerletzten Moment stoppen zu können. Angesichts der ungebremst fortschreitenden Erderwärmung und deren dramatischer Folgen für Mensch und Natur sei die Gewinnung und Nutzung des Klimakillers Braunkohle nicht zu rechtfertigen, heißt es in einer Pressemitteilung.

(RP)
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