Erkelenz Mehr Verbindlichkeit für Umsiedler

Erkelenz · Bezirksregierung Köln vereinbart "Revierweite Regelung 2015" mit RWE Power. Für Regierungspräsidentin Gisela Walsken sichert das "aktualisierte Umsiedlungsverfahren mehr Transparenz und bietet faire Entschädigungen".

 Regierungspräsidentin Gisela Walsken und der Vorstandsvorsitzende der RWE Power AG, Matthias Hartung, unterzeichnen in Köln die Vereinbarung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier.

Regierungspräsidentin Gisela Walsken und der Vorstandsvorsitzende der RWE Power AG, Matthias Hartung, unterzeichnen in Köln die Vereinbarung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier.

Foto: Bezirksregierung

Regierungspräsidentin Gisela Walsken unterzeichnete jetzt gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE Power AG, Matthias Hartung, die "Revierweite Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (2015)". Damit erhalten Umsiedler, die Hausbesitzer oder Mieter sind, eine Garantie für zahlreiche Leistungen und Abläufe, die die Sozialverträglichkeit der Umsiedlung sichern. "Hierbei geht es nicht nur um faire Entschädigungen für den materiellen Besitz, sondern auch um mehr Transparenz in den Erwerbsverfahren", erklärt die Regierungspräsidentin.

Die Behörden und der Bergbau haben die Verfahren für Umsiedlungen im Rheinland überprüft und aktualisiert. Dies steht in Zusammenhang mit der Aufstellung des Braunkohlenplanes für die Umsiedlung der Erkelenzer Ortsteile Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath am 22. Juni 2015. "Die Revierweite Regelung wurde im Einvernehmen aller Beteiligten weiterentwickelt. Sie ist ein wichtiger Baustein der Sozialverträglichkeit von Umsiedlungen, was auch im Interesse von RWE Power liegt: Wir wollen noch lange ein verlässlicher Partner der Region sein. Dieser neue Vertrag ist ein Beitrag zur breiten Akzeptanz, ohne die der Braunkohlenbergbau nicht denkbar wäre", erläutert RWE-Vorstandsvorsitzender Matthias Hartung schließlich.

Die Pauschalen und Aufwandsentschädigungen für verschiedene Leistungen gegenüber der "Revierweiten Regelung" von 2010 wurden bedarfsgerecht erhöht. Der Baukostenzuschuss für Vermieter, die am neuen Ort ein Mietobjekt errichten, wurde angehoben. Der Zeitraum für die Erstellung von Wertgutachten und für den Erwerb der Immobilien wurde verkürzt, damit die Umsiedler so schnell wie möglich Klarheit über die wirtschaftlichen Fragen haben. Gleichzeitig können sie strittige Bewertungsfragen über die Bezirksregierung fachlich klären lassen.

Die bewährten Abläufe aus den laufenden Umsiedlungen (Erkelenz-Borschemich, Immerath/Pesch/Lützerath, Kerpen-Manheim und Merzenich-Morschenich) wurden in die neue "Revierweite Regelung" aufgenommen und damit festgeschrieben. Aktuelle Anregungen wurden geprüft. Auf Vorschlag der Stadt Erkelenz verpflichtet sich die RWE Power AG vertraglich, allen Umsiedlern nach Beginn dieser Umsiedlung ein verbindliches Umsiedlungsangebot zu unterbreiten. Dies gilt unabhängig von der energiepolitischen Entwicklung in den nächsten Jahren.

Erarbeitet wurde die "Revierweite Regelung 2015" unter Federführung der Bezirksregierung Köln. Eingebunden waren neben RWE Power AG die vom Braunkohlenausschuss eingerichtete Koordinierungsgruppe, deren Mitglieder die betroffenen Kommunen, die Umsiedlungsbeauftragte des Landes NRW, Margarete Kranz, und die neutralen Berater für Umsiedlungen sind.

(RP)
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