Erkelenz Sieben Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung

Erkelenz · / Mönchengladbach Wegen schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes, wegen Missbrauchs von Notrufen und Sachbeschädigung in zwei Fällen hat die 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts einen Angeklagten (25) zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. In Mönchengladbach, Erkelenz und Schermbeck hatte der 25-Jährige zwischen 2013 und 2015 in fünf Wohngebäuden gezündelt. Zu einem Geständnis konnte sich der Angeklagte allerdings erst nach ein paar Wochen durchringen.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Fall ein. Als der Angeklagte in der Nacht zum 18. November 2014 auf der Terrasse einer von ihm bewohnten Mietwohnung an der Hardenbergstraße unter anderem einen Faltpavillon und einen Müllsack in Brand setzte, habe er den Tod der im Erdgeschoss wohnenden Vermieter-Familie billigend in Kauf genommen, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Deshalb habe der Brandstifter vor allem wegen des Mordversuchs in diesem Fall die höchste Einsatzstrafe erhalten. Tatsächlich hatte sich damals die Freundin vom Angeklagten getrennt. Der konnte die Miete nicht zahlen und war deshalb vom Vermieter gemahnt worden.

"Sie hätten damals auch zum Mörder werden können", hielt der Vorsitzende dem verlegen schweigenden Angeklagten vor. Schließlich habe er in der Novembernacht ein sehr großes Brandgut angezündet, habe dann seine Wohnung verlassen und sei in die Stadt gegangen. Außerdem habe er genau gewusst, dass die nicht besonders sichere Terrassentür das Ausbreiten des Feuers nicht verhindern konnte.

Doch ein Nachbar hatte aus seinem Fenster den Feuerschein gesehen und die Feuerwehr gerufen. Gefährlicher Rauch war inzwischen in die Erdgeschoss-Wohnung gelangt. Aber die Frau des Vermieters konnte nicht schlafen, erkannte die Gefahr und weckte die Familie. Als sie die Tür öffnete, standen bereits die Feuerwehrleute davor. Der Brand hatte damals auch die Hauswand erfasst und einen Gesamtschaden von 80.000 Euro verursacht. In zwei anderen Fällen hatte das Gericht die Zündeleien als Sachbeschädigung gewertet. Auf den Urteilsspruch von sieben Jahren reagierte der Angeklagte gefasst.

(RP)
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