Erkelenz SS-Tattoo bringt NPD-Ratsmitglied vor Gericht

Erkelenz · Ein NPD-Ratsmitglied aus Erkelenz muss sich wegen einer Nazi-Tätowierung vor Gericht verantowrten. Der Tatvorwurf lautet: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er ist bereits mehrfach vorbestraft.

Bis mindestens zum Tag nach der Kommunalwahl im Mai soll im Internet der linke Unterarm des Erkelenzer NPD-Ratsmitglieds Christian R. öffentlich zu sehen gewesen sein: Und auf den ist die Losung der Schutzstaffel der NSDAP (SS) "Meine Ehre heißt Treue" tätowiert. So heißt es in einer Anklage, denn der Ratspolitiker muss sich nun vor Gericht verantworten.

Am 25. Mai hatte die rechtsgerichtete Partei 1,7 Prozent der Stimmen und damit einen Sitz im Stadtrat von Erkelenz geholt. Die Verhandlung ist für den 3. November vor dem Amtsgericht in Erkelenz angesetzt.

"Auf dem Foto, das in seinem Profil auf Facebook bis mindestens zum 26. Mai zu sehen war, ist der Angeklagte mit seinem Gesicht zu erkennen, weshalb sich nicht die Frage stellt, ob es sich möglicherweise um den Arm eines Anderen handelt", sagte Dr. Martin Alberring, Richter und Pressedezernent an Landgericht Mönchengladbach. Auf dieses Foto sei ein Erkelenzer gestoßen, der sich kommunalpolitisch engagiert: "Er hat die Strafanzeige gestellt."

Der Angeklagte Christian R. wurden 1983 geboren und ist "zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft, einmal davon mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe", erklärte Dr. Martin Alberring auf Nachfrage. Von Dezember 2013 bis Mai 2014 soll der Angeklagte für jedermann zugänglich in seinem Profil bei Facebook das Bild seines linken Unterarmes gezeigt haben, auf dem die Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu lesen gewesen sei, hieß es in der Gerichtsankündigung für den Verhandlungstermin, der zunächst für Oktober angesetzt war.

"Der Angeklagte hatte sich zuerst keinen Anwalt genommen. Das hat sich inzwischen geändert, weshalb der Termin jetzt auf den 3. November, 10 Uhr im Saal 2 des Erkelenzer Amtsgerichts, verschoben wurde", erklärte Alberring auf Nachfrage der RP.

Der Verteidiger des Ratsmitglieds gab gegenüber der RP an, dass er den Paragrafen für verfassungswidrig halte, nach dem sein Mandant angeklagt werde. Nach seiner Ansicht sei der Tatbestand nicht erfüllt, der dem Angeklagten vorgeworfen wird.

Sollte das Erkelenzer Amtsgericht eine Strafe verhängen, kann es sich laut Dr. Martin Alberring um eine Geldstrafe oder um eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren handeln.

(spe)
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