Erkelenz Stadt Erkelenz und Gericht suchen neue Schöffen

Erkelenz · Bewerber können sich bis zum 31. März melden. Zu planen ist mit zehn bis zwölf Sitzungen pro Jahr.

Für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 werden Hauptschöffen wie auch Jugendschöffen gesucht. Die Stadt Erkelenz bittet Interessenten, sich für eines der beiden Ämter zu bewerben. Auf den für die Stadt in Betracht kommenden Bereich des Amtsgerichts Erkelenz entfallen 18 Hauptschöffen für die Jugendkammern und auf das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach insgesamt neun Jugendschöffen, die vorzuschlagen sind. Die von der Stadtverwaltung bis zum 31. März zu erstellende Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Anzahl an Bewerbern enthalten.

"Die Aufgaben eines Schöffen sind interessant und vielfältig. Im Zusammenwirken mit Berufsrichtern erwartet sie eine Tätigkeit, die menschliches Mitgefühl, aber auch ein gewisses Rechtsverständnis erfordert", erklärt Claus Bürgers, der Leiter des Amts für Kinder, Familie, Jugend und Soziales, in einer Pressemitteilung.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens ein Jahr im Stadtgebiet von Erkelenz wohnen sowie am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle deutschen Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. "Interessenten, die bereit sind, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderliche Zeit - das sind zehn bis zwölf Sitzungen pro Jahr - aufzubringen, sollten sich bis spätestens zum 31. März bewerben und bei der Stadtverwaltung am Johannismarkt 17 melden", erklärt Claus Bürgers.

Bewerber für das Amt eines Hauptschöffen kontaktieren das Rechts- und Ordnungsamt. Ansprechpartner ist Thomas Steinbusch (Zimmer 131, Telefon 02431 85224). Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich beim Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Ihr Ansprechpartner ist Claus Bürgers (Zimmer 166, Telefon 02431 85324). Entsprechende Bewerbungsvordrucke können auf der Internetseite des Landgerichts Mönchengladbach heruntergeladen werden unter www.lg-moenchengladbach.nrw.de.

(RP)
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