Erkelenz Stadt kontrolliert an Grünannahmestelle

Erkelenz · Vermehrt liefern nicht berechtigte Personen Grünschnitt an. Das kann Einfluss auf die Gebührenkalkulation der Stadt und damit auf alle Erkelenzer Haushalte haben. Deshalb müssen sich Anliefernde künftig ausweisen können.

 Die Zufahrt zur Grünannahmestelle: Anliefernde müssen sich demnächst ausweisen.

Die Zufahrt zur Grünannahmestelle: Anliefernde müssen sich demnächst ausweisen.

Foto: Andreas Speen

Grünschnitt können Erkelenzer kostenfrei bei der städtischen Annahmestelle an der Ferdinand-Clasen-Straße entsorgen. Allerdings nutzen diese Möglichkeit wohl immer mehr Menschen, die nicht berechtigt sind. Jetzt reagiert die Stadt Erkelenz und intensivierte die Kontrollen der Anliefernden. Es geht ihr um Gebührengerechtigkeit.

Erkelenz betreibt die Grün- und Wertstoffannahmestelle an der Ferdinand-Clasen-Straße 100 seit dem Jahr 2007. Einwohner können dort unentgeltlich hauseigenen Grünschnitt entsorgen. Wie die Stadt Erkelenz mitteilt, häufen sich Fälle, in denen nicht berechtigte Personen insbesondere Grünschnitt anliefern oder anliefern wollen. Mal handele es sich um Personen, die nicht Einwohner von Erkelenz oder nicht Eigentümer eines an die Abfallentsorgung der Stadt Erkelenz angeschlossenen Grundstücks seien, mal seien es Gewerbetreibende und mal kämen Personen, die deutliche Mehrmengen kostenlos anliefern wollten. "Dies führt zu einer unnötigen finanziellen Mehrbelastung aller Anlieferberechtigten, weil alle im Zusammenhang mit der Grünannahmestelle anfallenden Kosten in die Abfallgebührenberechnung einfließen", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Fachbereich von Ansgar Lurweg, dem Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz. Und so wird angekündigt: "Aus diesen Gründen werden die Kontrollen der Anlieferberechtigung mit Hilfe eines Sicherheitsdienstes deutlich intensiviert." Die Stadt Erkelenz bittet für die Kontrollmaßnahme und die dabei eventuell auftretenden Verzögerungen bei der Abfertigung um Verständnis und weist darauf hin, dass Anweisungen des Personals Folge zu leisten sei.

Berechtigt, Grünschnitt anzuliefern, sind Einwohner und Grundstückseigentümer der Stadt Erkelenz. Erkelenzer müssen sich auf Verlangen mit dem Personalausweis oder einem anderen Identifikationsnachweis (mit Foto) in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung der Stadt Erkelenz ausweisen können. Auswärtige Grundstückseigentümer müssen zusätzlich den aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Erkelenz im Original vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass für das jeweilige Grundstück, auf dem die angelieferten Materialien angefallen sind, Abfallgebühren erhoben werden.

Mit der entsprechenden Berechtigung besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Anlieferung des aus Erkelenzer Haushalten stammenden Grünschnitts bis zu einer Menge von einem Kubikmeter pro Tag, von kleinteiligem Elektroschrott (Kantenlänge kleiner als 30 Zentimeter, keine Bildschirme) einschließlich Leuchtstoffröhren (außer Sonnenbankröhren), Energiesparlampen, Eisenschrott und Altpapier. Abfälle aus gewerblicher Landschafts- oder Gartenpflege sowie von land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, die nicht aus Haus- oder Schrebergärten stammen, sind von der Annahme ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Annahme von Grünschnitt von mehr als einem Kubikmeter, aus gewerblicher Tätigkeit und von nicht berechtigten Personen.

(spe)
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