Dr. Hans-Heiner Gotzen Unsicherheit nach Kita-Beitrag-Urteil

Erkelenz · Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das sich mit Kempens Kindergartenbeiträgen beschäftigt hatte, könnte Auswirkungen auf Erkelenz haben. Ob und welche - das ist derzeit aber schwer zu sagen.

 Dr. Hans-Heiner Gotzen, Erster Beigeordneter von Erkelenz, zuständig für die Kindergärten und Jurist.

Dr. Hans-Heiner Gotzen, Erster Beigeordneter von Erkelenz, zuständig für die Kindergärten und Jurist.

Foto: Laaser Jürgen

Erkelenz In Nordrhein-Westfalen dürfen Städte und Gemeinden keine Kindergartengebühr für das jüngere Geschwisterkind erheben, wenn das ältere Kind im letzten Kita-Jahr, der Vorschulgruppe, ist. So hat Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, das sich mit der Beitragspraxis im niederrheinischen Kempen zu beschäftigen hatte. Das letzte Kindergartenjahr ist landesweit grundsätzlich beitragsfrei. Dr. Hans-Heiner Gotzen, Erster Beigeordneter von Erkelenz, zuständig für die Kindergärten der Stadt und Jurist, blickt gespannt auf die schriftlichen Ausführungen zu diesem Urteil, da es Erkelenzer Praxis ist, für das zweite Kind einen 80-prozentigen Beitrag zu erheben, wenn sich das erste Kind im letzten Kita-Jahr befindet.

Können Eltern aus Erkelenz sich freuen, wenn sie ein Kind im letzten Kita-Jahr haben und ein weiteres jüngeres Kind in der Kindergartenbetreuung, dass sie demnächst ein Jahr lang keine Gebühr zahlen müssen?

Gotzen Das kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Die Situation in Erkelenz ist zum einen eine andere als in Kempen, und zum anderen hatte das OVG Münster sich im April gerade erst mit unserer Beitragspraxis befasst. Und das Ergebnis damals war ein anderes: Eine Klage gegen unsere Elternbeitragssatzung war vom Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen worden, und durch Beschluss vom 18. April hat das OVG die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen, so dass diese Klagen rechtskräftig abgewiesen wurden. Unser Status ist also eine gewonnene Klage. Wir müssen nun also erst einmal abwarten, was genau im Urteil des OVG NRW steht, das wohl keinen Bezug auf Erkelenz nimmt, und ob die jetzigen Aussagen des OVG NRW für uns in Erkelenz notwendig machen, eine neue Regelung herbeizuführen. Dies kann ich so aus dem Stand heraus, ohne Kenntnis des Urteils und mit Blick auf eine rechtskräftige Klageabweisung gegen unsere Satzung nicht beantworten.

Also sollten Eltern besser nicht auf eine rasche Entlastung ihres Portemonnaies spekulieren?

Gotzen Noch einmal: Ob unsere Regelung nicht zu halten ist und angepasst werden muss, ist zurzeit nicht zu sagen. Im Übrigen hat das OVG wohl offensichtlich auch nicht entschieden, dass für Geschwister von Vorschulkindern keine Kita-Beiträge erhoben werden dürfen. Nach dem, was ich recherchieren konnte, wäre eine Beitragserhebung möglich, wenn sie inhaltsgleich mit der Regelung ist, die generell für Geschwisterkinder gilt. Es scheint in dem Urteil um die Gerechtigkeit zu gehen. Aus dem, was bisher veröffentlicht wurde, lässt sich vieles aber noch nicht genau ablesen. Umso mehr muss die genaue Urteilsbegründung abgewartet werden, um genau entscheiden zu können, was jetzt zu tun ist.

Wie schnell können die Erkelenzer Eltern mit Informationen rechnen?

Gotzen Im Interesse der Eltern und der Rechtssicherheit werden wir so schnell wie möglich reagieren. Ich gehe davon aus, dass uns das Urteil und dessen Begründung im Laufe des Juni vorliegt. Die Auswertung kann dann über die Sommerferien erfolgen, und ich gehe in dieser Zeit auch von einer Diskussion innerhalb des Städte- und Gemeindebundes über dieses Thema aus, so dass wir die politischen Gremien in Erkelenz unmittelbar nach den Ferien mit der Thematik befassen können. Dort wird die Stadtverwaltung dann die Auswertung des Urteils vorstellen sowie mögliche Handlungsnotwendigkeiten.

ANDREAS SPEEN FÜHRTE DAS INTERVIEW.

(RP)
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