Erkelenz Vier Tagebaugegner freigesprochen - kein Hausfriedensbruch

Erkelenz · Mit einem Freispruch endete für vier Angeklagte aus Dresden, Darmstadt, Hamburg und Köln am zweiten Verhandlungstag ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Erkelenz, in dem sie wegen Hausfriedensbruchs angeklagt waren, weil sie während der Protestaktion "Ende Gelände" im August 2015 widerrechtlich das Betriebsgelände des Braunkohletagebaus Garzweiler II betreten haben sollen. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaftschaft Mönchengladbach nach einer Strafanzeige des Energiekonzerns RWE Power erhoben. Nachdem die Angeklagten gegen einen Strafbefehl Widerspruch erhoben hatten, kam es zum Prozess, der am ersten Verhandlungstag wie berichtet schon nach drei Minuten beendet war. Ende November hatten die Angeklagten den Richter für befangen erklärt. Dieser Befangenheitsantrag wurde zwischenzeitlich schriftlich abgelehnt.

In der gestrigen Verhandlung gelang es einem als Zeuge geladenen Bergbauingenieur von RWE nicht, den Richter davon zu überzeugen, dass das Betriebsgelände Garzweiler II durchgängig im Sinne des Strafgesetzbuches umfriedet ist. Zwar gebe es im Bereich der Abbautätigkeit Wälle und Schranken sowie Warnschilder, die das Betreten des Tagebaus verhindern und verbieten sollen, doch werde diese Absperrung immer durchlässiger, je weiter man sich am Tagebau ins rückwärtige, fast 50 Quadratkilometer große Gebiet begibt, in dem die Rekultivierung stattfindet. Von einer durchgängigen Umfriedung könne daher keine Rede sein, so der Richter, daher könne kein Hausfriendsbruch im Sinne des Strafgesetzbuches angenommen werden. Dieser Argumentation schloss sich auch die Anklagevertretung an. Sie plädierte auf Freispruch. Das Urteil wurde zur Formalie, auch wenn der Richter nicht ausschloss, dass sich die Angeklagten auf fremden Besitz aufgehalten hätten.

Es ist der zweite abgeschlossene Prozess, der mit einem Freispruch für Umweltaktivisten endete, die bei einem Klimacamp im Erkelenzer Osten unmittelbar am Braunkohletagebau für Klimaschutz und gegen Umweltzerstörung demonstrierten. Das Urteil ermutige, am Widerstand festzuhalten und sich nicht weiter von RWE einschüchtern zu lassen, meinte der 25 Jahre alter Student aus Köln nach dem Freispruch. Unabhängig von den Strafverfahren sind die zivilrechtlichen Klagen von RWE gegen Umweltaktivisten zu sehen. Das Unternehmen verlangt von ihnen Unterlassungserklärungen. Sollten sie zuwiderhandeln und dennoch das Betriebsgelände betreten, drohen Strafen im fünfstelligen Bereich. Diese Zivilprozesse stehen ebenso an wie weitere Strafverfahren in Erkelenz und Grevenbroich.

Für RWE bedeutet dieses Urteil einen Rückschritt bei dem Bemühen, den Tagebau abzusichern und Demonstranten davon fernzuhalten. "Wir haben alle technischen Richtlinien zur Sicherung eingehalten", sagte RWE-Pressesprecher Guido Steffen nach der Urteilsverkündung. Man werde die Sicherungsmaßnahmen noch einmal auf den Prüfstand stellen. Sein Unternehmen warte die schriftliche Begründung ab und nehme danach eine juristische Auswertung vor. Auswirkungen hat dieses Urteil nicht nur für Garzweiler II. Auch hinsichtlich der Tagebaue in Hambach und Inden muss RWE nun prüfen, ob die Einfriedung ausreicht, um bei Verstößen mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch Erfolg zu haben.

(kule)
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