Erkelenz Weniger Kita-Beitrag für Geschwister

Erkelenz · Der Jugendhilfeausschuss diskutierte über die Folgen des geänderten Kinderbildungsgesetzes für die Elternbeiträge in der Kindergartenbetreuung. Zu einer Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder konnte man sich nicht durchringen.

 Erkelenz verfügt über eine vielgestaltige Kindergartenlandschaft. Der Gerderather Kindergarten - hier im Bild - feierte im Mai sein 60-jähriges Bestehen.

Erkelenz verfügt über eine vielgestaltige Kindergartenlandschaft. Der Gerderather Kindergarten - hier im Bild - feierte im Mai sein 60-jähriges Bestehen.

Foto: Laaser (Archiv

Am Thema Geld scheiden sich die Geister. Vor allem dann, wenn das Geld mit so sensiblen Aspekten wie die Kinderbetreuung zusammenhängt. Klar ist, dass für Kinder, sobald sie in Kindertageseinrichtungen betreut werden, Beiträge fällig werden. Gestaffelt sind diese nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern. Mit der Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege beschäftigten sich jetzt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihrer Sitzung.

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz/KiBiz) vom Oktober 2007 wurde im Juni 2014 geändert und ist am 1. August in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen in der bisherigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten.

In der Neufassung des KiBiz heißt es nun, dass das Jugendamt ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorsehen kann. Ähnlich lautende Anträge liegen von den Ratsfraktionen SPD und Grünen vor, nach denen bei einer gesetzlich vorgesehenen Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr für alle Geschwisterkinder, die gleichzeitig den Kindergarten besuchen, kein Beitrag zu fordern ist.

Die KiBiz-Reform lässt allerdings Spielraum für Regelungsmöglichkeiten. Diese hat die Stadt Erkelenz mit dem Städte- und Gemeindebund erörtert. Danach bietet sich die Möglichkeit, für (jüngere) Geschwisterkinder ermäßigte Beiträge zu erheben. Nicht zwingend vorgeschrieben sei eine komplette Beitragsbefreiung. Bis auf Erkelenz und Geilenkirchen haben sich alle weiteren Kommunen des Kreises Heinsberg und der Kreis für seinen eigenen Zuständigkeitsbereich für die Beitragsbefreiung im Rahmen der Geschwisterkinderregelung ausgesprochen.

Wie die Verwaltung in der Sitzung klarmachte, würde eine Beitragsbefreiung zu Mindereinnahmen im laufenden Kindergartenjahr in Höhe von 110.000 Euro führen. Ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 80 Prozent hätte einen Verlust in Höhe von 22.000 Euro zur Folge. Eine zündende Idee, von welcher Stelle im Haushalt dieses Geld kommen soll, hatte indes niemand. Wohl aber stand für SPD und Grünen fest, dass es zur Beitragsbefreiung kommen müsse. Derweil argumentierte die CDU, dass generell über die Beitragstabellen neu diskutiert werden müsse. Die CDU sprach sich klar für die 80-Prozent-Regelung beim Beitrag für das zweite Kind aus.

Man einigte sich schließlich auf diesen Kompromiss: Die Mehrheit im Ausschuss stimmt für einen ermäßigten Beitrag von 80 Prozent für das zweite Kind, wenn beide Kinder gleichzeitig eine Einrichtung besuchen. Die Regelung soll zunächst befristet für ein Jahr gelten. 2015 soll neu beraten werden.

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