Erkrath Am Montag öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus

Erkrath · Am 24. September wird der 19. Deutschen Bundestag gewählt. Die Stadt Erkrath liegt sich im Wahlbezirk 104 Mettmann I, zu dem auch die Städte Mettmann, Haan, Hilden Langenfeld und Monheim am Rhein gehören. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens seit drei Monaten vor der Wahl (24. Juni 2017) in der Bundesrepublik ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Bis spätestens Sonntag, 3. September, erhalten alle in Erkrather Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung, kündigt die Verwaltung an. Sie enthält Informationen über die Teilnahme an der Wahl, insbesondere den Namen und die Anschrift des Wahllokals.

Die Benachrichtigung soll am Wahltag als Nachweis über das Wahlrecht mitgebracht werden, zudem sind Reisepass oder Personalausweis bereitzuhalten. Wer bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, in Erkrath wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zudem ein Wahlscheinantrag abgedruckt, mit dem Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Die Unterlagen können darüber hinaus auch ohne diesen Antrag beim Wahlamt geordert werden, per Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe von Vor- und Familiennamen, der Anschrift und des Geburtsdatums oder durch mündliche Vorsprache, allerdings nicht telefonisch.

Ab kommenden Montag, 21. August, öffnet zudem das Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses Erkrath, Bahnstraße 16. Es ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich montags bis mittwochs von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Letzter Öffnungstag des Briefwahlbüros ist Freitag, der 22. September. An diesem Tag gibt es eine zusätzliche Öffnung am Nachmittag von 13.30 bis 18 Uhr.

Im Briefwahllokal können Interessierte Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen, diese mitnehmen oder die Wahl direkt an Ort und Stelle durchführen. Dazu sind dort Wahlkabinen und eine Wahlurne aufgestellt.

Für die Bewohner der Altenwohnstätten im Erkrather Stadtgebiet wird das Wahlamt wieder einen besonderen Service vor Ort einrichten. Die jeweiligen Einrichtungen wurden bereits über die Termine informiert.

Für Anträge, Rückfragen und Anregungen rund um die Landtagswahl steht das Wahlamt zur Verfügung. Bürger können es während der üblichen Bürozeiten unter den Rufnummern 0211 2407-3201, -3202 und ab dem 21. August zusätzlich unter -3219 erreichen, E-Mail wahlamt@erkrath.de. Weitere Informationen werden regelmäßig auf der Homepage der Stadt veröffentlicht (www.erkrath.de/wahlen).

Dort werden am Wahlabend selbst auch das vorläufige Ergebnis und später das Endergebnis für Erkrath veröffentlicht.

(RP)
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