Erkrath Asbest in zwei Schulen entdeckt

Erkrath · Im Gymnasium und in der Realschule Hochdahl ist in den Wänden Asbest verbaut wurden. Das wurden bei Schadstoff-Untersuchungen entdeckt, die wegen anstehender Baumaßnahmen durchgeführt worden sind.

 Der Unterricht geht trotz Asbestfunden weiter.

Der Unterricht geht trotz Asbestfunden weiter.

Foto: Janicki, Dietrich

Durch die aktuellen Proben konnte festgestellt werden, dass in den beiden Schulen der Asbest systematisch für die Kiesel- bzw. Buntsteinputze in Treppenhäusern und Fluren sowie für die Spachtelmassen auf Betonflächen (Wände, Stützen) verwendet wurde. Da bei den Buntstein- bzw. Kieselputzen der Asbest im Kunstharz gebunden sei und bei den sonstigen Putzen und Spachtelmassen die asbesthaltige Schicht durch die darauf aufgebrachten Farbschichten geschützt sei, sei Freisetzung der Fasern bei alltäglicher Nutzung auszuschließen, erklärte die Stadt Erkrath am Mittwoch.

Erfahrungen zeigten, dass selbst bei kleineren Beschädigungen keine nachhaltigen Raumluftbelastungen zu erwarten seien. Das bedeutet, dass der Unterricht in den beiden Schulen uneingeschränkt weiter läuft. Für die Nutzung der Räume gibt es jedoch gewisse Einschränkungen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Wandflächen nicht beschädigt werden. Arbeiten an den Wänden , sei es auch nur das Einschlagen von Nägeln oder Bohrungen für Dübel, dürfen in Zukunft nur noch von qualifizierten Unternehmen unter geeigneten Schutzmaßnahmen vorgenommen werden.

Das Lehrerkollegium wurde bereits am Dienstag durch die Stadt und den Sachverständigen Dr. Gerd Zwiener informiert. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler erhalten am Mittwoch ein Infoschreiben, in dem auch eine E-Mail-Adresse (schule@erkrath.de) für weitere Fragen angegeben ist. Die Fragen werden durch die Stadt und den Sachverständigen gesammelt beantwortet und veröffentlicht. Alle städtischen Baumaßnahmen, bei denen Arbeiten an den Wänden durchgeführt werden müssen, wurden gestoppt. Hier werden zunächst Putzproben entnommen und untersucht. Je nach Ergebnis können die Arbeiten unter normalen Bedingungen weitergeführt werden.

Alle Gebäudenutzer einschließlich der Hausmeister sowie auch die für die Stadt tätigen Firmen erhalten die Information, dass zukünftig keine Arbeiten an Wänden ohne Genehmigung des Immobilienmangements vorgenommen werden dürfen.

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