Erkrath/Wuppertal. Bankräuberin wollte Tochter ein Pferd kaufen

Erkrath/Wuppertal. · Das Urteil: 4,5 Jahre Haft. Die 50-jährige Erkratherin hatte Überfälle auf zwei Banken und eine Postfiliale in Hochdahl gestanden.

 Der erste Überfall geschah in die Filiale an der Schildsheider Straße. Dort wurde die Erkratherin nicht ernst genommen.

Der erste Überfall geschah in die Filiale an der Schildsheider Straße. Dort wurde die Erkratherin nicht ernst genommen.

Foto: Dietrich Janicki

Zu viereinhalb Jahren Gefängnis wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Wuppertal eine frühere Zahnarzthelferin (50) aus Erkrath-Hochdahl verurteilt. Die Mutter zweier minderjähriger Töchter hatte gestanden, innerhalb von kaum 25 Stunden im November zwei Banken und eine Postfiliale in ihrem Stadtteil beraubt zu haben - unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, die sie aus dem Kinderzimmer in der Wohnung einer Freundin gestohlen hatte.

Insgesamt fast 15 000 Euro hatte die zuvor unbestrafte Frau am Nachmittag des 21. Novembers in einer Bank an der Bergstraße im Ortsteil Millrath und in einem Kiosk mit Postangebot nahe dem S-Bahnhof Hochdahl erbeutet. Kurz danach war sie an der Hildener Straße von der Polizei festgenommen worden, die mit Personenbeschreibung nach der Frau fahndete. Die vorsitzende Richterin Susanne Schleger stellte klar: "Die Angeklagte handelte vorsätzlich, rechtswidrig und voll schuldfähig."

Die dritte Tat, ein gescheiterter Versuch einen Tag vor den beiden anderen Überfällen, lässt das Gericht bei dem Urteil außen vor wie auch den Spielzeugdiebstahl - weil beides die Strafe nicht weiter erhöhen würde. Die Angeklagte war aus einer Bank an der Schildsheider Straße ohne Beute abgezogen, weil sie trotz Vermummung mit dunkler Kapuzenjacke und Drohungen und der Ansage "Das ist ein Überfall" nicht ernst genommen worden war.

Allerdings war dieser Fehlschlag letztlich wichtig für die weiteren Taten, stellte Schleger in der Urteilsbegründung fest: Die Angeklagte hatte sich nach diesem Erlebnis erklärtermaßen "einen Ruck" gegeben; sie trat fortan fordernder auf. Ein Zeuge hatte dem Gericht geschildert, wie er sein ganzes Leben an sich vorbei ziehen sah, als er den Druck ihrer Waffe an den Rippen spürte. Er habe an seine Familie zu Hause denken müssen und an die Möglichkeit, dass er nicht mehr würde zurückkehren können.

Der 50-Jährigen ging es laut Gericht wohl letztlich schlicht um den Wunsch, einer Tochter ein Pferd für 17 500 Euro zu kaufen - obwohl sie sich das nicht leisten konnte. Sie hatte eine Woche vor dem ersten Raubversuch einen entsprechenden Kaufvertrag unterschrieben, trotz Kündigung durch ihren früheren Arbeitgeber. Dem Gericht erklärte sie: Ein Bekannter, den sie nicht nenne, habe zugesagt, den Kaufpreis zu übernehmen und der als talentiert geltenden Tochter auch Reitunterricht zu zahlen - wenn sie nur ihre alten Schulden los würde. Die bestanden laut Staatsanwaltschaft übrigens aus Kleinbeträgen wegen Bestelllungen. "In Not war die Angeklagte nicht", stellte die Staatsanwältin fest.

So lange das Urteil nicht rechtskräftig wird, bleibt die Angeklagte in Untersuchungshaft wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Laut Gericht wurde die Beute an die geschädigten Unternehmen zurückgegeben. Den größten Teil hatte die Angeklagte in einem Schirmständer im Treppenhaus vor ihrer Wohnungstür versteckt. Die Spielzeugpistole geht wieder an die bestohlene Familie, falls die sie denn noch haben will.

(RP)
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