Erkrath/Wuppertal. Einbruch in Erkrath: 18 Monate Haft für Täter

Erkrath/Wuppertal. · Ein Jahr nach der Tat in Unterfeldhaus ist das Verfahren abgeschlossen. Die Hausbesitzer leiden noch heute.

Für die Opfer eines Einbruchs an der Georg-Büchner-Straße in Unterfeldhaus ist die Tat vom vergangenen Oktober längst nicht ausgestanden: Sie leiden unter Angst; die dunkle Jahreszeit wird das womöglich verschlimmern. Für die Justiz ging eines der damit verbundenen Verfahren jetzt zu Ende: Der Haupttäter (36) nimmt seine Strafe von 18 Monaten Gefängnis an.

Seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal zog der Profi-Einbrecher während der Verhandlung vor dem Landgericht zurück. Ursprünglich hatte er um eine Bewährungschance gekämpft. Der sportliche Gelegenheitsarbeiter aus Düsseldorf hat gestanden, am Nachmittag des Tattags einen Bekannten (47) als Fahrer angeheuert zu haben. Man habe getrunken und festgestellt, dass man Geld brauche.

Das Duo steuerte die Siedlung Bruchhausen an. Dort wartete der Ältere im Auto, der jetzige Angeklagte ging in der Dämmerung mit einer Tasche voller Werkzeug zu Fuß weiter und brach in das Haus der Geschädigten ein. Gerade einmal zehn Minuten habe er gebraucht, alles zu durchwühlen, erklärte der 36-Jährige. Dann habe er Schmuck, Uhren und Handys im Wert von 2500 Euro zusammen gehabt. Die Freude darüber war allerdings kurz: Bei der Flucht griff die Polizei zu. Ihr war das Duo schon in Düsseldorf aufgefallen; die Beamten hatten das Auto verfolgt. Der Angeklagte war seit dem Tattag in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr. Sein Mittäter kämpft in dritter Instanz gegen 14 Monate Haft wegen Beihilfe.

"Wir haben eine professionell ausgeführte Tat, mit einem Komplizen und mit einem traumatisierten Opfer", fasste der Vorsitzende Richter zusammen. Er hatte aus Rücksicht die Hausbesitzerin nicht erneut in den Zeugenstand geladen. Die Frau hatte früher berichtet, sie leide unter Angstzuständen. Sie klingele jetzt sogar an ihrer eigenen Tür, wenn sie nach Hause kommt - um Einbrecher zu verjagen, sollten welche erneut in ihren Räumen sein. "Warum hatten Sie denn eine Schmucklupe bei sich?", fragte der Richter den Angeklagten und fuhr fort: Es sei wohl nicht die erste Tat gewesen. Anhand von zentimeterdicken Aktennotizen hielt er dem 36-jährigen vor, dass er in Essen, Düsseldorf und Wuppertal wegen Einbrüchen polizei- und gerichtsbekannt ist. Bei einer früheren Festnahme durch ein Sondereinsatzkommando auf offener Straße habe er zunächst versucht zu fliehen und sich dann heftig gewehrt - was zu Verletzungen für Beamte und für ihn selbst geführt habe. Der Angeklagte schaute, als habe in eine Zitrone gebissen, als er daran erinnert wurde. Schließlich war es nur noch seine Verteidigerin, die an der Fortsetzung des Prozesses festhielt. "Sie kennen die Wuppertaler Richter nicht, oder?", fragte die Staatsanwältin die Anwältin aus Düsseldorf. Alles, was im Vorleben des Angeklagten von Bedeutung sei, werde das Gericht auf den Tisch bringen. Das gab den Ausschlag: Die Verteidigung zog die Berufung zurück; das frühere Urteil ist rechtskräftig.

(dgr)
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