Erkrath Kioske: Vier Verstöße gegen Jugendschutz

Erkrath · Laut Jugendschutzgesetz ist es Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, öffentlich Zigaretten zu kaufen oder zu rauchen. Früher lag die Grenze bei 16 Jahren. Der entsprechende §10 Abs. 1 JuSchG existiert seit dem 1. September 2007, ist aber offenbar nicht sehr bekannt. Wie sonst kann man es sich erklären, dass das Erkrather Ordnungsamt, das den 16-jährigen Sohn einer Mitarbeiterin zum Testkauf schickte, in vier von sieben Kiosken in Unterfeldhaus und Hochdahl problemlos Zigaretten ausgehändigt bekam? Dies teilte das Ordnungsamt jetzt mit.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung hätten die Einzelhändler nach den Testkäufen angesprochen und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die drei, die sich richtig verhalten haben, bekamen ein Lob. Das Fazit: Kioskbesitzer oder -pächter, die negativ auffielen, zeigten sich durchweg einsichtig und versprachen, Jugendliche und junge Erwachsende künftig nach ihrem Ausweis zu fragen. Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann mit einem Bußgeld bis zu 50.

000 Euro geahndet werden. "Testkäufe soll es weiterhin in unregelmäßigen Abständen im Stadtgebiet geben", sagt Christian Knippschild vom Bürgermeisterbüro. "Anhand der Optik lässt sich heute nur noch schwer das Alter von Jugendlichen einschätzen", so Knippschild. Die Hälfte aller unter 18-Jährigen greife zum ungesunden Glimmstängel.

(ik)
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