Erkrath Raub und Vergewaltigung: Fünf Jahre Haft für Hamburger

Erkrath · Ein Angeklagter (23) aus Hamburg muss für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis, weil er eine Freundin (22), die sich für ihn prostituiert hatte, in Erkrath-Unterfeldhaus beraubt und vergewaltigt hat. So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal gegen den vielfach vorbestraften Mann wegen eines Übergriffs Anfang Januar im Umfeld eines Erkrather Saunaclubs.

Das Landgericht folgte den Angaben des Opfers, wonach der Angeklagte 10 000 Euro von ihr verlangt hatte, weil sie sich aus dem Milieu lösen wollte. Immerhin rund 1000 Euro hat er den Feststellungen zufolge in einem Auto der 23-Jährigen nach einer teils körperlichen Auseinandersetzung einfach aus der Handtasche genommen, bevor er sich an ihr verging. Nur Minuten, nachdem er von der Frau abgelassen hatte, wurde er einige Straßen weiter festgenommen, weil sie aus Angst vor ihm vorab die Polizei informiert hatte.

Eine Kollegin der Frau hatte über eine offen gehaltene Handy-Verbindung zum Opfer einen Teil der Geschehnisse mit angehört und parallel die Leitstelle der Beamten auf dem Laufenden gehalten. Der Staatsanwalt hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Der Verteidiger des 23-Jährigen hatte gefordert, seinen Mandanten nur für die Körperverletzung am Opfer zu bestrafen: Die Geschehnisse seien "bedauerlich", wie die ganzen Lebensumstände der Beteiligten, allerdings würden die weiteren Teile der Tat keinen Straftatbestand erfüllen.

Die Richter wiesen beides zurück. So habe eben einerseits keinesfalls ein Missverständnis vorgelegen, auch wenn es zwischen den beiden jungen Leuten schon früher Geldübergaben und Sex gegeben hat. Der Vorsitzende Richter Jochen Kötter: "Ob das jetzt eine Beziehung war oder Zuhälterei, muss man nicht endgültig entscheiden." Andererseits sei der Angeklagte auch nicht in besonderem Maß verroht, wie es der Staatsanwalt nahegelegt hatte. Laut Richtern hat die Gewalt durch den Angeklagten "am unteren Rand des Möglichen" gelegen; das müsse dem 23-Jährigen zu Gute gehalten werden.

Mit eingerechnet in das Urteil ist eine Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wegen der Gesamthöhe der Strafe ist eine Bewährungschance ausgeschlossen. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr, bis das Urteil rechtskräftig wird. Darüber hinaus muss er mit dem Widerruf einer offenen Bewährung wegen einer anderen Tat rechnen.

(dlo)
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