Erkrath Volksbegehren gegen Turbo-Abi: Listen liegen aus

Erkrath · Ab dem morgigen Donnerstag liegen bei der Stadtverwaltung Erkrath Eintragungslisten zur Beteiligung an dem Volksbegehren zum Thema "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" aus.

Zentrale Anlaufstelle für die Eintragung ist der Altbau des Rathauses an der Bahnstraße 16, Zimmer 001 bis 003. Die Eintragung ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr möglich, zudem montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Die Möglichkeit zur Eintragung bei der Stadtverwaltung endet am 7. Juni 2017. Wer teilnehmen möchte, sollte folgende Einschränkungen beachten: Von den üblichen Öffnungszeiten abweichende Schließungen gibt es am Altweiberdonnerstag (23. Februar, ab Mittag) sowie am Rosenmontag (27. Februar, vollständig).

Darüber hinaus werden auch Eintragungsmöglichkeiten an vier Sonntagen geschaffen, und zwar am 19. Februar, am 26. März, am 30. April sowie am 28. Mai 2017. Die Eintragungsstelle im Rathaus-Altbau öffnet an diesen Tagen von 11 bis 15 Uhr. Eine Eintragung kann nur gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen.

Eine weitere Gelegenheit, am Volksbegehren teilzunehmen, ist die Beantragung eines sogenannten Eintragungsscheines. Die Beantragung kann bis zum 31. Mai 2017 schriftlich, persönlich oder elektronisch, nicht jedoch telefonisch, erfolgen. Dieses Verfahren ist ähnlich der Briefwahl; Interessierten wird nach Antragstellung der Eintragungsschein ausgehändigt oder postalisch übersandt. Die Rücksendung ist mit einem beigefügten vorfrankierten Umschlag kostenlos möglich. Der Antrag für den Eintragungsschein kann gestellt werden beim Bürgermeister der Stadt Erkrath, Wahlamt, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath oder per E-Mail an die Adresse wahlamt@erkrath.de.

Parallel zu den dargestellten Eintragungsmöglichkeiten führen die Initiatoren des Volksbegehrens freie Unterschriftensammlungen durch. Es wird darauf hingewiesen, dass jede unterschriftsberechtigte Person nur einmal an dem Volksbegehren teilnehmen kann. Wird die Zustimmung mehrfach geäußert, etwa gegenüber dem Wahlamt wie auch bei der freien Unterschriftensammlung, wird diese dennoch lediglich einmal gewertet.

Teilnahmeberechtigt an dem Volksbegehren sind alle Bürger in Nordrhein-Westfalen, die bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollenden, Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, spätestens am 22. Mai 2017 in Nordrhein-Westfalen den Wohnsitz, bei mehreren Wohnungen den Hauptwohnsitz, oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Eintragung außerhalb der freien Unterschriftensammlung kann nur bei der Gemeinde erfolgen, in deren Wählerverzeichnis die Teilnehmenden eingetragen sind. Dies ist in der Regel die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Bei Umzügen innerhalb Nordrhein-Westfalens bleibt die Teilnahmeberechtigung am Wohnort mit Stichtag vom 20. Januar 2017 bestehen. Bei Fortzügen entfällt die Teilnahmeberechtigung.

Weitere Informationen können den öffentlichen Bekanntmachungen entnommen werden. Für Rückfragen stehen Mitarbeiter des Wahlamtes unter Telefon 0211 2407 - 3201, -3202 und -3222 zur Verfügung, E-Mail wahlamt@erkrath.de .

(RP)
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