Erkrath Wahlunterlagen werden ab dem 12. August verschickt

Erkrath · In der Erkrath wird am 13. September der Bürgermeister der Stadt gewählt. Sollte keiner der Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27. September eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen des ersten Wahlganges statt.

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, seit mindestens 28. August .2015 in Erkrath mit Hauptwohnung gemeldet ist oder sich sonst gewöhnlich in Erkrath aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat. Wer die Wahlrechtsvoraussetzung erfüllt wird in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 12. bis 23. August den ca. 36 000 wahlberech-tigten Bürgern zugestellt. Darin wird unter anderem mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann und ob das Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Erkrath melden.

Das zentrale Briefwahllokal für die Bürgermeisterwahl öffnet im Rathaus der Stadt Erkrath von Mittwoch, 12. August, bis Donnerstag, 10. September. Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Erkrath schriftlich oder persönlich beantragen und auch schon vorab wählen oder die vorher beantragten Briefwahlunterlagen abgeben, wenn sie zum Beispiel am Wahltag verhindert sind.

Das Briefwahllokal befindet sich im Rathaus-Anbau, Großer Sitzungssaal, Bahnstraße 16. Das Briefwahllokal ist auch barrierefrei über die Rampe zu erreichen.

Das Stadtgebiet Erkrath ist insgesamt in 20 Stimmbezirke eingeteilt.

(RP)
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