Geldern 24-jährigem Gelderner droht Sicherungsverwahrung

Geldern · Der Angeklagte steht einmal mehr vor Gericht. In den vergangenen zehn Jahren war er nur drei Jahre auf freiem Fuß.

Nun stand er wieder vor Gericht: Ein 24-jähriger Gelderner muss sich seit gestern einmal mehr vor dem Landgericht in Kleve verantworten. Ihm wird besonders schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Mai letzten Jahres einem Bekannten mit einem Metall-Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend stahl er seinem Opfer ein Handy und Geld, so die Anklage. Bevor er die Wohnung des Opfers verließ, soll er gedroht haben, er würde wiederkommen, sollte das Opfer zur Polizei gehen.

Im Januar dieses Jahres war der 24-Jährige für die Tat bereits zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Weil das Gericht damals aber die Frist zur Urteilsverkündung überschritt, gab der Bundesgerichtshof der Revision statt und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Nun muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Für den Angeklagten geht es dabei um mehr, als um eine empfindliche Haftstrafe: Weil er wegen ähnlicher Delikte immer wieder auffällig geworden war, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Allein eine Stunde brauchte der vorsitzende Richter der ersten Strafkammer, Jürgen Ruby, um aus dem Strafregister des Angeklagten vorzulesen. Der stand seit seinem 14. Lebensjahr immer wieder wegen räuberischer Erpressung und Diebstahl vor Gericht. In den vergangenen zehn Jahren verbrachte er nur rund drei Jahre auf freiem Fuß. Die Zeit in Freiheit nutzte er stets, um weitere Straftaten zu begehen.

Er müsse sich zur Sache nicht äußern, klärte Richter Ruby den Angeklagten auf. "Sie wissen das." Der 24-Jährige hielt es so und schwieg. Den ersten von drei Verhandlungstagen verfolgte er sichtlich angespannt und im gelegentlichen Zwiegespräch mit seinem Anwalt.

Das Opfer, ein 21-Jähriger, hatte die Tat auf Drängen seiner Eltern zur Anzeige gebracht. Er sagte gestern aus, dass er dem Angeklagten vor der Tat nur einmal begegnet war, als er bei eben jenem Marihuana gekauft habe. Später sei der Angeklagte mit einem gemeinsamen Freund bei ihm aufgetaucht, um ein altes Handy abzukaufen und den Schlagstock. Weil der 21-jährige Gelderner nichts verkaufen wollte, soll der Angeklagte zugeschlagen haben.

Unklar ist, welche Rolle der gemeinsame Freund spielte. Ob er dabei gewesen war oder das Zimmer zur Tatzeit bereits wieder verlassen hatte, vermochte das Opfer gestern nicht zu sagen. Der Freund war als Zeuge geladen, erschien aber nicht vor Gericht. Kurz nach der Tat aber schrieb er dem Opfer mehrere SMS: "Der hat auf jeden übertrieben." Helfen wollte er dem Geschädigten aber auch nicht: "Ich soll mich da raushalten, sonst machen die mich fertig", habe ihm jemand anders gesteckt.

(RP)
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