Geldern Abgas-Skandal: Urteil gegen Moerser VW-Händler

Geldern · Das Landgericht Kleve hat das Moerser Autohaus Minrath und den VW-Konzern verurteilt, einen 2014 gebraucht gekauften VW Variant 1.6 TDI zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Fahrzeug war mit einem Motor ausgestattet, der aufgrund einer Täuschungssoftware die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhielt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

"Das Urteil hat uns ein wenig verwundert", sagte Minrath-Geschäftsführer Thomas Borusiak. Schließlich gibt es für die Fahrzeuge ja Nachrüstmöglichkeiten. Nach seinen Angaben hätten sich "weniger als 20 Kunden" dazu entschlossen, das Autohaus auf Rücknahme ihrer Fahrzeuge zu verklagen. Insgesamt seien bei Minrath 9500 Fahrzeuge betroffen. 5300 Autos seien bereits umgerüstet worden.

Der Kläger, der aus einer Klein-stadt am linken Niederrhein kommt, hatte die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr eingeschaltet. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben in Sachen Abgas-Skandal bundesweit 10 000 Mandanten. Derzeit seien 2000 Klagen gegen den VW-Konzern oder VW-Autohäuser anhängig.

Untere Gerichtsinstanzen hatten mal für, mal gegen die Kläger entschieden. Der Spruch gegen das Moerser Autohaus, der noch nicht rechtskräftig ist, sei juristisch deshalb bedeutsam, weil er einen "Verstoß gegen europarechtliche Normen" festgestellt habe. VW habe demnach "gegen das Verbot von "Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung verstoßen". Klägeranwalt Ralf Stoll teilte mit: "Es handelt sich um ein wegweisendes Urteil. Damit ist der Weg frei für Schadensersatzansprüche."

Allerdings müssen sich andere Gerichte nicht der Rechtsauffassung des Klever Einzelrichters anschließen. Falls Minrath nicht in Berufung geht, muss das Unternehmen dem Kläger jetzt 14 670,22 Euro plus Zinsen zahlen und den Golf zurücknehmen.

(ock)
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