Geldern Parkausweis: Rollstuhlfahrer nicht "behindert genug"

Geldern · Fälle wie der von Peter Peeters, der als Rollstuhlfahrer vom Kreis Kleve keinen Behinderten-Parkausweis bekommt, sind keine Ausnahme. Die Rechtsgrundlage ist streng: Ein amputiertes Bein reicht oft nicht für die Genehmigung aus.

 Als Rollstuhlfahrer ist Peter Peeters auf die extrabreiten Behindertenparkplätze angewiesen. Aber der Kreis verweigert ihm die Erlaubnis, sie zu nutzen.

Als Rollstuhlfahrer ist Peter Peeters auf die extrabreiten Behindertenparkplätze angewiesen. Aber der Kreis verweigert ihm die Erlaubnis, sie zu nutzen.

Foto: Binn

"So etwas kommt sehr häufig vor", erklärt Carsten Ohm, Referent für Sozialpolitik des Sozialverbandes VdK. "Die einzige Möglichkeit für die Betroffenen ist, Widerspruch einzulegen und Klage einzureichen." Und wer das tut, sollte besser bereit sein, durch die Instanzen zu gehen. Denn, so Carsten Ohm: "Auch die Gerichte sind sehr streng."

Das liegt - neben der Beurteilungspraxis der Behörden - an der Rechtslage. Denn, so absurd es scheint: Wer "nur" im Rollstuhl sitzt, ist in den Augen des Gesetzes für den Behindertenparkausweis noch nicht unbedingt "behindert genug". So verweigert der Kreis Kleve dem 59-jährigen Peter Peeters den Behinderten-Parkausweis, obwohl ihm wegen einer Krebserkrankung ein Bein und das halbe Becken entfernt wurden.

Hintergrund ist die bundesweit gültige "Versorgungsmedizinverordnung", erklärt Carsten Ohm. Diese legt fest, in welchen Fällen im Schwerbehindertenausweis eines Betroffenen eine "außergewöhnliche Gehbehinderung" attestiert wird. Nur damit gibt es auch den Behinderten-Parkausweis. Und der Maßstab dafür ist - vereinfacht ausgedrückt - die Amputation beider Beine oder ein Leiden, das das Gehen ebenso "auf das Schwerste" einschränkt. Das kann übrigens auch ein Herz- oder Lungenleiden sein.

Wem ein Bein fehlt, der soll nun nachweisen, dass er ebenso beeinträchtigt ist wie jemand, dem beide Beine fehlen. Ob das der Fall ist oder nicht, "das ist dann eine Wertungsfrage, die die Behörde zu klären hat", so Carsten Ohm. "Und der Regelfall ist, dass der Antrag abgelehnt wird." Das allerdings kritisiert der Sozialverband VdK: "Wir sehen auch die Behörden in der Pflicht, ihren Ermessensspielraum auch zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen."

Dass Peter Peeters wie jeder Rollstuhlfahrer auf einen extrabreiten Parkplatz angewiesen ist, um sein Hilfsmittel aus dem Auto zu bekommen, wird derzeit schlicht nicht berücksichtigt. "Dass er sich dadurch diskriminiert fühlt, kann ich sehr gut nachvollziehen", sagt Carsten Ohm. Ähnlich gehe es vielen anderen Bürgern mit unterschiedlichen Behinderungen, zum Beispiel Menschen, die größere Prothesen trügen. Autofahren können sie - normale Parkplätze sind für sie zum Aussteigen zu schmal. Dass sie keine Behindertenparkplätze belegen dürfen, schränkt sie im Alltag ein.

Kritiker wie Behindertenverbände, Ärzte und der VdK fordern seit längerem, dass der Kreis derjenigen, die die speziellen Parkplätze nutzen dürfen, ausgeweitet wird. Derzeit führe man zu genau diesem Thema Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, so Carsten Ohm.

(RP)
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