Geldern Arbeitskreis warnt vor Alkohol für Jugendliche

Geldern · Vor dem Höhepunkt des Karnevals weist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung, ein Zusammenschluss der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie und Caritas, der Abteilung Jugend und Familie des Kreises, der Stadtjugendämter und der Polizei, auf die Gefahr von Alkoholmissbrauch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen hin. Für Minderjährige ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz bindend. "Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen.

Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige Mixgetränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden", so Siegfried Wolff, Jugendschutzfachkraft des Kreises. Das Augenmerk aller Erwachsenen sollte darauf gerichtet sein, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst zum Alkoholkonsum animiert werden.

(RP)
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