Wachtendonk Behinderten-Parkausweis verweigert

Wachtendonk · Lange hat Armin Rudolph gekämpft - letztlich jedoch vergeblich. Der Wachtendonker bekommt keinen Parkausweis mit dem Zusatz "aG", der ihm das Abstellen seines Autos auf Behinderten-Parkplätzen erlauben würden. Und das, obwohl er zu 100 Prozent behindert ist.

 Armin Rudolph kämpfte vergeblich um einen neuen Parkausweis.

Armin Rudolph kämpfte vergeblich um einen neuen Parkausweis.

Foto: Seybert

Diesen Behinderungsgrad bekam der 82-Jährige rückwirkend zum 3. April von den Behörden bescheinigt und auf seinem Behindertenausweis vermerkt. Nicht jedoch den Zusatz "aG", um den er sich seit dem 31. Mai 2016 bemüht.

Wegen einer Arthrose im linken Knie und der verschlissenen rechten Hüfte benutzt Rudolph seit mehr als zehn Jahren einen Rollator. "Beides kann nicht operativ behoben werden, weil das Risiko wegen meiner Herzerkrankung zu groß ist", berichtete der 82-Jährige im RP-Gespräch. Schon zweimal sei er wegen der Gehbehinderung gestürzt, was ihn einmal wochenlang bewegungsunfähig werden ließ. In seiner engen und verwinkelten Wohnung könne er den Rollator nicht benutzen, er müsse sich an Möbeln, Türrahmen und Türklinken festhalten. "Der aufrechte Gang ist einem gebeugten gewichen, und beim Abstützen auf dem Rollator verkrampft sich meine Oberarmmuskulatur derart, dass ich keine langen Strecken mehr zurücklegen kann. Ich bin deshalb auf eingangsnahe Parkmöglichkeiten angewiesen."

Darauf wird der Wachtendonker weiterhin verzichten müssen. Von der Bezirksregierung Münster, bei der die Akten mittlerweile gelandet waren, flatterte ihm die Ablehnung seines Widerspruchs gegen die mehrmalige Ablehnung seines Begehrens ins Haus.

Die alleinige Benutzung eines Rollators reiche für die Gewährung des Merkzeichens "aG" nicht aus, argumentiert die Bezirksregierung. Auch stehe das Merkzeichen nicht zu, wenn wegen des engen Parkraums auf Normalparkplätzen Probleme beim Ein- und Aussteigen bestehen. Rudolph zähle trotz erheblicher Gehbehinderung nicht zu den außergewöhnlich gehbehinderten Menschen.

Rudolph könnte dagegen beim Sozialgericht Duisburg klagen. Diesen Gang freilich will er sich ersparen, nicht zuletzt wegen anfallender Kosten bei einem Misserfolg. Der Mann ist enttäuscht. "Meine Sache wird hin und her geschoben, und niemand ist in der Lage oder will die Verantwortung übernehmen, eine Entscheidung auf dem Kulanzwege zu treffen."

(kla)
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