Geldern Betreuer wegen Missbrauchs vor Gericht

Geldern · Zweimal war Holger H. als Ehrenamtler beim Ferienlager "Castra Nova" am Holländer See dabei: Jetzt steht er in Dessau vor Gericht. Der Vorwurf: Kindesmissbrauch. Das Zeltlager war offenbar ein Ausgangspunkt, um Opfer zu finden.

 Viele Jugendliche verbringen so ihre Ferien: Ein Lager ähnlich wie dieses hatten die Pfadfinder in Geldern am Holländer See aufgebaut.

Viele Jugendliche verbringen so ihre Ferien: Ein Lager ähnlich wie dieses hatten die Pfadfinder in Geldern am Holländer See aufgebaut.

Foto: Franz-Heinrich Busch

"Der ist kein Sanitäter, so macht das kein Sanitäter." Ein diffuses Gefühl, dass bei Holger H. etwas nicht stimmen könnte, hatte sich Michael Krenns bemächtigt. Krenns mulmige Ahnungen aber waren offenbar nicht finster genug. Denn H., der zweimal im von Krenn geleiteten Ferienlager "Castra Nova" in Geldern als ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt war, steht jetzt im sachsen-anhaltischen Dessau vor Gericht. Der Vorwurf: Kindesmissbrauch. H. ist geständig und wird wohl kommende Woche verurteilt werden.

Die Zeltlager am Holländer See waren für H. idealer Ausgangspunkt, um Opfer zu finden. Was ihm dabei half, waren seine langjährigen Erfahrungen als Betrüger. Er vermochte, sich das bedingungslose Vertrauen wildfremder Menschen zu erschleichen. So stellt es sich zumindest im Prozess dar. In den Fällen, die jetzt in Dessau verhandelt werden, fand er in den Ferienlagern 2009 und 2011 über die Söhne Kontakt zu deren Eltern in Viersen beziehungsweise in Geldern.

Zu den meisten sexuellen Übergriffen kam es in Holland, wohin der stets robust und rustikal auftretende H. mit den Söhnen der Geldener Familie reiste — um dort nebenher unbezahlte Rechnungen für gemietete Ferienwohnungen oder Yachten zu hinterlassen.

Was den Fall H. indes besonders hässlich macht: H. entging zunächst nicht nur der Strafverfolgung, weil das Viersener Opfer am Anfang lediglich ungenau Angaben machen konnte, mit denen die Polizei nichts anzufangen wusste und sie deshalb nur zu den Akten legen konnte. Schlimmer noch: Obwohl bereits im August 2012 eine Strafanzeige aus Geldern gegen H. vorgelegen haben soll und bekannt war, dass H. als ehrenamtlicher Betreuer in einem sächsischen Pfadfinderlager angeheuert hatte, geschah nach Informationen aus dem Umfeld der Geldener Familie offenbar nichts. Ob die Vorwürfe berechtigt sind, vermochte Günter Neifer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve, weder zu bestätigten noch zu dementieren: "Die Akten sind in Dessau."

H. jedenfalls nutzte die Gelegenheit. Für seine täglichen "Zeckenuntersuchungen" mussten sich die Jungen völlig entkleiden. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte den vielfach und vor allem wegen Betruges vorbestraften H. im März 2013 zu drei Jahren und drei Monaten wegen Missbrauchs in 90 Fällen.

Krenn, der Chef des Geldener Ferienlagers, ist froh, "dass die Taten nicht in unserem Camp selbst geschehen sind". Die Kinder und Jugendlichen würden dort nie mit nur einem Betreuer allein gelassen werden, versichert er. Bei der Stadt habe man sich erfolgreich eingesetzt, dass alle freien Träger von ehrenamtlichen Betreuern erweiterte Führungszeugnisse verlangten. Herbert van Stephoudt, Pressesprecher der Stadt Geldern, bestätigt diese Vereinbarung.

Ob diese Papiere wirklich taugen, Missbräuche zu verhindern, bezweifeln viele Praktiker. Der Bundesjugendring etwa meint auf seiner Website: "Sie sind lediglich ein Instrument, um bereits einschlägig vorbestrafte Personen von einer Tätigkeit in der Jugendhilfe abzuhalten." Und ein weiteres Argument wird angeführt: die Pflicht, einen amtlichen Reinheitsnachweis zu bringen, könnte für Ehrenamtliche abschreckend wirken, wenn das Papier eben doch mit einem (relativ harmlosen) Eintrag befleckt ist.

Das Urteil gegen H. wird voraussichtlich am kommenden Dienstag gesprochen.

(RP)
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