Kerken Das Thema Hunde bleibt in Kerken aktuell

Kerken · Über Hunde werden die Mitglieder des Kerkener Haupt- und Finanzausschusses morgen, 10. März, ab 18 Uhr, mehrfach sprechen. Nachdem sich bereits Bürgermeister Willi Geurtz massiv über den Hundekot in der Gemeinde, der von den Hundebesitzen nicht weggeräumt wird (die RP berichtete), beschwert hat, steht das Thema nun in verschiedenen Varianten auf der Tagesordnung der Sitzung im Michael-Buyx-Haus in Nieukerk.

So hat beispielsweise die CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt, den Bolzplatz am Veenweg einschließlich des Wäldchens zur hundefreien Zone zu erklären. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, nach einer Alternative zu suchen. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das gesamte Gelände am Veenweg einschließlich des Wäldchens gepachtet worden sei. Sicherlich könnten entsprechende Schilder mit der Aufschrift "Hunde verboten" aufgestellt werden. Das eigentliche Problem liege jedoch in der Kontrolle des Verbots.

Die Verwaltung stimmt jedoch zu, dass auf dem von der CDU vorgeschlagenen Grundstück an der Straelener Straße / Landwehr eine Hundewiese errichtet werden könnte. Es bestünden jedoch auch Überlegungen, auf diesem Grundstück gemeinsam mit dem Wasser- und Bodenverband Gelderner Fleuth ökologische Überflutungszonen nach den EU-Wasserrichtlinien zu errichten.

Einen Antrag zum Thema Hunde hat auch die Kerkener FDP eingereicht. Die Liberalen beantragen, die Hundesteuer abzuschaffen. Sie sehen in dieser Steuer eine Benachteiligung der Hundebesitzer gegenüber den Besitzern beispielsweise von Katzen oder Pferden. Stattdessen sollten kostendeckende Gebühren bei Tätigkeiten der Gemeinde in diesem Zusammenhang erhoben werden. Die Kerkener Verwaltung möchte dem nicht folgen. Die Hundesteuer habe in Kerken ein Aufkommen von etwa 63 000 Euro und sei eine kommunale Aufwandssteuer. Sie diene der Steuerung der Hundehaltung. Es sei schon vor längerer Zeit entschieden worden, dass die Besteuerung von Hunden mit der Verfassung vereinbar sei und keine Benachteiligung gegenüber anderen Tierhaltern darstelle. Eine Gebühr sei nicht vorstellbar, da weder das Kommunale Abgaben-Gesetz (KAG) noch die Verwaltungsgebührenordnung des Landes entsprechende Gebührentatbestände kennen. Es müsste demnach zunächst das Landesrecht geändert werden.

(RP)
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