Issum Die Gemeinde Issum sucht Schöffen und Jugendschöffen

Issum · Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Issum dem Amtsgericht Geldern mindestens zehn Personen zur Wahl der Schöffen vorzuschlagen. Zur Wahl von Jugendschöffen hat die Gemeinde Issum dem Kreis Kleve mindestens drei geeignete Bewerber vorzuschlagen.

Daher werden in der Gemeinde Issum insgesamt mindestens 13 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Geldern und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Schöffen.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und andere) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugendarbeit über besondere Erfahrung verfügen und erzieherisch befähigt sein.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis Samstag, 31. März, bei der Gemeinde Issum, Ansprechpartnerin ist Susanne Hackstein, Telefon 02835 1015, E-Mail Susanne.Hackstein@issum.de. Ein Formular zur Bewerbung kann von der Internetseite der Gemeinde Issum unter www.issum.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort gibt es weitere Infos.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort