Geldern Endspurt für die Rauchmelder-Pflicht

Geldern · Bis Jahresende müssen alle Wohnungen mit den Geräten ausgestattet sein. In Neubauten ist das schon seit 2014 Pflicht.

 Für den Einbau der Geräte an der Decke ist der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft muss allerdings der Mieter sicherstellen.

Für den Einbau der Geräte an der Decke ist der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft muss allerdings der Mieter sicherstellen.

Foto: dpa

Wer noch keinen Rauchmelder in seinen vier Wänden hat, muss sich jetzt sputen: Bis zum 31. Dezember müssen Häuser und Wohnungen mit den Geräten ausgestattet sein. Dann endet eine Übergangsfrist für ältere Gebäude, die 2013 in der Landesbauordnung festgesetzt wurde. In Neubauten sind Rauchmelder schon seit April 2014 Pflicht.

Es gibt unterschiedlich funktionierende Rauchmelder, alle registrieren aber Brand- und Rauchgas und schlagen Alarm, wenn zuviel davon da ist. "Sie sind sehr sinnvoll. Sie kosten nicht viel und können Leben retten", sagt Brandobermeister Marco Riemer aus der Abteilung "Vorbeugender Brandschutz" bei der Moerser Feuerwehr. Die wachsende Zahl von Rauchmeldern in Wohnungen spiegle sich in wachsenden Einsatzzahlen der Feuerwehr wider. "Es sind auch einige Falschmeldungen dabei." Doch ein Einsatz zu viel sei besser als ein möglicherweise lebensrettender Einsatz zu wenig. Rauchgas sei tückisch. "Wenige Atemzüge reichen, und man verliert das Bewusstsein."

Laut der Landesbauordnung dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der Norm DIN EN 14604 entsprechen und ein CE-Zeichen tragen. Dort steht auch, dass "Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen", mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen, und zwar auch in Einfamilienhäusern. "Das ist das vorgeschriebene Minimum", sagt Riemer. Es mache Sinn, Rauchmelder in weiteren Räumen zu installieren. Nur in Küche und Bad machten sie keinen Sinn. "Die Geräte sind sehr sensibel, sie würden anspringen, sobald jemand in der Küche etwas brät oder im Bad duscht." Im Handel werden allerdings auch Rauchmelder angeboten, die küchentauglich sein sollen.

Ist ein Raum sehr groß (mehr als 60 Quadratmeter), mehr als sechs Meter hoch, sehr lang oder verwinkelt, können auch mehrere Rauchmelder notwendig sein - denn der Rauch muss sie ungehindert erreichen können. In der Regel werden Rauchmelder mittig im Raum an der Decke angebracht, ein Abstand von mindestens einem halben Meter zur Wand und zu Möbeln sollte eingehalten werden. "Für den Einbau eines Rauchmelders ist der Eigentümer verantwortlich", sagt Marco Riemer. Dieser könne sich auf das Gesetz berufen und gegebenenfalls das Zutrittsrecht vom Mieter einklagen.

Für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sei der Mieter verantwortlich. Er muss regelmäßig prüfen, ob der Rauchmelder funktioniert (dazu gibt es eine Prüftaste, mit der er probeweise aktiviert werden kann), und gegebenenfalls die Batterie austauschen. Es gebe auch Geräte mit fest eingebauten Batterien, die zehn Jahre lang halten, sagt der Feuerwehrmann. Übrigens muss niemand befürchten, dass er bei einem Fehlalarm des Rauchmelders die Kosten für einen Feuerwehreinsatz übernehmen muss, wenn jemand den Alarm gehört und die Wehr gerufen hat. Ebenso wenig ist zu befürchten, dass eine Sachversicherung ihre Leistungen kürzt, wenn sich nach einem Brand herausstellen sollte, dass gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen wurde. Es gehe lediglich darum, die sich in einer Wohnung befindlichen Personen zu schützen, so das NRW-Bauministerium: "Da Sachschäden vom Schutzzweck des Gesetzes nicht erfasst sind, kann zumindest gegen Versicherungsklauseln von Sachversicherungen nicht verstoßen werden."

Auch bei der Verbraucherberatung in Moers gibt es immer wieder Anfragen zum Thema Rauchmelder. "Wir verweisen meist an den Mieterschutzbund oder an Haus und Grund", sagt Gisela Daniels, Leiterin der Moerser Geschäftsstelle.

Im Internet hat der Eigentümerverein Haus und Grund Moers auch die wichtigsten Informationen zur Kontrolle der Rauchmelderpflicht veröffentlicht: "Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits angekündigt, dass die kommunalen Behörden den Einbau und den Betrieb von Rauchwarnmeldern nicht kontrollieren werden. Allerdings kann es nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Bauordnungsämter auch aufgrund von Hinweisen Kontrollen durchführen werden."

(RP)
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