Geldern Erfolg vor dem Bundessozialgericht

Geldern · Der Gelderner Anwalt Sidney Sevriens gewinnt gegen die Knappschaft. Seine Mandantin kann sich operieren lassen. Das Grundsatzurteil betrifft aber auch viele andere Fälle, in denen Krankenkassen nicht fristgerecht entschieden haben.

Rechtsanwalt Sidney Sevriens mit der Fallakte.

Rechtsanwalt Sidney Sevriens mit der Fallakte.

Foto: möw

Am Ende flossen bei der Mandantin Tränen der Erleichterung. Ein langer Streit um einen medizinischen Eingriff wurde zu ihren Gunsten entschieden - in höchster Instanz vor dem Bundessozialgericht (BSG). Für den Gelderner Anwalt Sidney Sevriens aus der Kanzlei Verhoeven & Partner ist das zugleich ein Erfolg, der bundesweit viel Beachtung findet. Denn das Grundsatzurteil betrifft auch viele andere Fälle, in denen Krankenkassen nicht fristgerecht entschieden haben.

Die Frau aus der Region hatte erfolgreich gegen ihr starkes Übergewicht gekämpft. Mit Sport und der Umstellung der Ernährung und der Lebensgewohnheiten schaffte sie es mit viel Disziplin, 50 Kilo abzunehmen. Doch es gab auch einen unerwünschten Effekt: viel überschüssige Haut, besonders am Bauch. Sie beantragte bei ihrer Krankenkasse, der Knappschaft, da die Bauchfettschürzen operativ entfernen lassen zu dürfen. Doch die Kasse regagierte zunächst gar nicht. Als die Frau dann Rechtsanwalt Sevriens einschaltet, kam die Ablehnung.

Zwar gewann sie dann den ersten Prozess vor dem Sozialgericht in Duisburg, in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht in Essen war jedoch die Krankenkasse erfolgreich. Es blieb nur der Weg zum Bundessozialgericht: Nicht aber wegen der Frage, ob der Eingriff medizinisch notwendig ist, sondern wegen eines formalen Fehlers der Krankenkasse. Sidney Sevriens: "Nach einer Änderung der Gesetzgebung Anfang 2013 müssen Krankenkassen Anträge innerhalb enger Fristen bescheiden." Drei Wochen habe die Kasse Zeit, wird ein Gutachter eingeschaltet auch fünf Wochen. Werde die Frist jedoch überschritten, gelte der Antrag als genehmigt. "Genehmigungsfiktion" laute der Fachbegriff. Die Krankenkassen hätten nun - nicht nur in dem Gelderner Fall - sich darauf berufen, dass sie die fiktiven Bescheide wieder aufheben. Das BSG-Urteil - vereinfacht dargestellt - sagt nun, dass diese Bescheide rechtskräftig sind und nicht durch die Krankenkassen wieder aufgehoben werden können. Was für seine Mandantin bedeutet: Mittlerweile liegt die Bestätigung vor, dass die Knappschaft die Kosten für den Eingriff übernimmt.

Auch wenn sich Sidney Sevriens überwiegend mit dem Sozialrecht beschäftigt, war der Gang vor das Bundessozialgericht alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Nur selten werde eine Revision wirklich zugelassen. Dass der große Tag dann auch noch hektisch wurde, lag an einem Missverständnis zwischen der Kanzlei und der Geschäftsstelle des Gerichts. An sich wollte Sidney Sevriens wegen eines anderen Termins gar nicht persönlich dort auftreten, doch dann erreichte ihn ein Anruf, die Kammer warte auf ihn.

Den 38-Jährigen bestätigt der Erfolg in seinem persönlichen Weg. Der gebürtige Lüdenscheider will als Jurist Menschen helfen - "in echten Fällen". Dass er nach dem Studium in Marburg und Köln mit dem Weg nach Geldern richtig lag, bestätigte ihm 2008 ein kleines Erlebnis, als er sich in der Kanzlei Verhoeven & Partner vorstellte. Weil er im Wagen keine Parkscheibe fand und die Zeit knapp war, parkte er am Ostwall und war bereit, das Knöllchen in Kauf zu nehmen. Doch als er zurückkam, sah er, dass einer seiner neuen Mitbürger eine Parkscheibe auf seine Windschutzscheibe gelegt und die Zeit eingestellt hatte. "Da fühlte ich, dass ich in Geldern an der richtigen Stelle bin."

(RP)
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