Geldern Facebook-Affäre: Ermittler im Dunkeln

Geldern · Fast fünf Monate, nachdem Gelderns Bürgermeister Ulrich Janssen wegen der "Facebook-Affäre" Anzeige erstattet hat, hat die Staatsanwaltschaft sich bei ihm gemeldet. Geringe Chancen auf Aufklärung. Viele Daten sind verloren.

 Bei Ulrich Janssens Facebook-Abstimmung zum Kapuziner-Karree waren Anfang des Jahres 208 Stimmen für die Investoren "Bieber-Kranich-Scholten" von Janssens eigenen Facebook-Account aus abgegeben worden. Der Bürgermeister beteuert, er wisse nicht, wie das passiert sei.

Bei Ulrich Janssens Facebook-Abstimmung zum Kapuziner-Karree waren Anfang des Jahres 208 Stimmen für die Investoren "Bieber-Kranich-Scholten" von Janssens eigenen Facebook-Account aus abgegeben worden. Der Bürgermeister beteuert, er wisse nicht, wie das passiert sei.

Foto: Seybert, Gerhard (seyb)

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat sich an Bürgermeister Ulrich Janssen gewandt, um ihn über den Stand der Dinge zu informieren. Die Frage, ob unberechtigt auf seinen Facebook-Account zugegriffen worden sei, werde - wenn überhaupt - "ausschließlich über die beim jeweiligen Log-in gespeicherten IP-Adresse" zu klären sein", teilt die Behörde mit. Und an diese sei im Nachhinein schwierig heranzukommen. So steht es in dem Brief, den Janssen der Rheinischen Post selbst zum Zweck der Berichterstattung zur Verfügung gestellt hat.

 Bürgermeister Ulrich Janssen bekam Post von der Staatsanwaltschaft.

Bürgermeister Ulrich Janssen bekam Post von der Staatsanwaltschaft.

Foto: Gerhard Seybert

Bei Janssens Facebook-Abstimmung zum Kapuziner-Karree waren Anfang des Jahres 208 Stimmen für die Investoren "Bieber-Kranich-Scholten" von Janssens eigenen Facebook-Account aus abgegeben worden. Der Bürgermeister erklärt, dass er nicht wisse, wie das passiert ist, und hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Zwar sind die IP-Adressen zu den jeweiligen Stimmen klar und deutlich in der Ergebnisliste der Facebook-Abstimmung aufgeführt. Daher ist auch bekannt, dass rund 180 der "Janssen"-Stimmen von Verwaltungs-Computern aus getätigt wurden, nämlich von Rechnern im Netz des Kommunalen Rechenzentrums.

Diese Daten konnte Janssen der Staatsanwaltschaft aber bei seiner Anzeige nicht mehr zugänglich machen, erklärt er. Denn schon am Tag, nachdem die Angelegenheit am Samstag, 7. Februar, bekannt wurde, habe er große Teile der Umfrageergebnisse gelöscht - nämlich alle Stimmen, die "Dopplungen" bei den IP-Adressen aufwiesen. Er hatte danach auf Facebook auch ein Abstimmungsergebnis präsentiert, das um alle Dopplungen bereinigt gewesen war.

Zudem habe er weitere Änderungen vorgenommen. Schließlich wollte er verhindern, dass irgendjemand weiterhin seinen Facebook-Account missbrauchen könnte, erläutert er. "Ich habe alles zurückgesetzt, die Umfrage-Applikation gelöscht, meinen Facebook-Account mit neuen Sicherheitseinstellungen versehen", so Janssen. Das alles geschah noch vor seiner Anzeige, die am 20. Februar bei der Staatsanwaltschaft einging.

Fazit: Die früher mal vorhandenen Abstimmungsergebnisse waren da schon verloren. Er könne sie jetzt nicht mehr abrufen - oder zumindest wisse er nicht, wie das gehen sollte, erklärt Ulrich Janssen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn jetzt darum gebeten, eine "Sicherung" seines Facebook-Accounts zu übermitteln, um daraus gegebenenfalls noch Daten zu gewinnen. "Das habe ich getan", so Janssen.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft Kleve an ihn ist vom 16. Juli. Die Ermittler hatten also schon fast fünf Monate mit dem Fall verbracht, bevor sie dem Bürgermeister mitteilten, dass "die Chancen für die Aufklärung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gering erscheinen". Weiter heißt es, dass sich die "Frage der Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsmaßnahme" stelle, da "die in Rede stehenden Straftaten - abseits der kommunalpolitischen Bedeutung - nicht als besonders schwerwiegend anzusehen sind".

Janssen will weder die Dauer der Ermittlungen bewerten noch die Einschätzung zur Bedeutung der Sache. "Das ist Sache der Staatsanwaltschaft", macht er klar. "Ich gebe der Staatsanwaltschaft das, was sie für die Ermittlungen braucht."

(RP)
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