Wachtendonk Flächentausch wegen "Blauer Lagune"

Wachtendonk · Straelen und Wachtendonk verändern ihre Gebiete. Das dient der Verwaltungsvereinfachung: Künftig ist nur noch Wachtendonk für die Ordnung am See zuständig. Straelens Rat muss aber noch zustimmen.

 Bei schönem Wetter ist die "Blaue Lagune" voller Menschen. Die Regelung des Verkehrs wäre nach dem Flächentausch einfacher.

Bei schönem Wetter ist die "Blaue Lagune" voller Menschen. Die Regelung des Verkehrs wäre nach dem Flächentausch einfacher.

Foto: siwe

Um rund zwei Hektar wächst das Wachtendonker Gemeindegebiet. Und zwar dann, wenn die Straelener Ratsmitglieder - nach der Vorbereitung morgen im Fachausschuss - am 4. November dem zustimmen, was ihre Wachtendonker Kollegen bereits gebilligt haben: einem Flächentausch zwischen den beiden Kommunen. Die Maßnahme soll die ordnungs- und verkehrsrechtlichen Fragen rund um die "Blaue Lagune" in der Wankumer Heide vereinfachen.

Zu dem Badegewässer strömen bei Sommerhitze Tausende, die Abkühlung suchen. Sie fahren von der B 221 aus über die Jülicher Straße an den See - und berühren damit die hoheitlichen Aufgaben gleich zweier Kommunen. Denn während der Heidesee, wie die "Blaue Lagune" offiziell heißt, zu Wachtendonker Territorium gehört, befindet sich die Jülicher Straße von der B 221 bis zum Scharenbergweg auf Straelener Gebiet; gleiches gilt für den Hauptparkplatz und einen Behelfsparkplatz. Falschparker und der sonstige ruhende Verkehr am Freibad sind bisher Sache des Straelener Ordnungsamtes, und zwar ab der Autobahnabfahrt Straelen der A 40.

Um zweifache Zuständigkeiten abzustellen, soll ein Gebietsänderungsverfahren her. Die Parkplätze, die Jülicher Straße und möglichst auch der betroffene Abschnitt der B 221 sollen an Wachtendonk fallen. Als Ausgleich erhält Straelen eine Fläche nördlich der Autobahn 40, östlich Altbroekhuysen. Über den Flächentausch besteht laut Wachtendonks Bürgermeister Udo Rosenkranz auf Verwaltungsebene Einigkeit. Unkompliziert ist die Sache, da es um unbewohnte Gebiete geht. Straelen, bisher 7400 Hektar groß, gibt etwa 12,5 Hektar ab, das 4800 Hektar große Wachtendonk rund 10,5 Hektar. Vom Gesetz her wäre die geplante Gebietsänderung von geringer Bedeutung.

Für die Abwicklung des Verkehrs zur "Blauen Lagune" bedeutet das jedoch eine enorme Vereinfachung. Anstatt Straelen im Rahmen der Amtshilfe einzubinden, erhielte die Gemeinde Wachtendonk die Planungshoheit und Regelungsgewalt über das gesamte Gebiet. Heißt: Verwaltungsvereinfachung für beide Kommunen.

Der Gebietstausch macht auch eine etwaige Neuregelung der Zufahrt weniger kompliziert. Der Betreiber der "Blauen Lagune" hat ein Verkehrskonzept ausgearbeitet, nach dem der Verkehr an Spitzentagen im Sommer zu leiten ist. Doch nehmen Polizei und Straßenverkehrsbehörde laut Gemeindeverwaltung Wachtendonk die jetzige Situation an der Einmündung B 221/Jülicher Straße hin, da sich dort noch kein Unfallbrennpunkt herauskristallisiert hat. Sollte der Landesbetrieb später mal eine neue Zufahrt fordern, müsste er nur mit Wachtendonk verhandeln statt jetzt mit Straelen und Wachtendonk.

"Grenzkorrekturen" gab es auch in Geldern schon. So bei einem Fall in Veert an der Veerter Straße (Kreisstraße 30). Dort hatten die Gebäude einer Gärtnerei im Lauf der Jahre die Stadtgrenze zu Kevelaer überschritten. Es erschien sinnvoll, zwei auf Kevelaerer Gebiet liegende Flurstücke der Stadt Geldern zuzuweisen. Nach entsprechenden Ratsbeschlüssen über die Verlegung der Ortsgrenze unterzeichneten die Städte Kevelaer und Geldern einen Gebietsänderungsvertrag. Dieser Vertrag wurde am 5. November 2012 dem Kreis Kleve als Aufsichtsbehörde vorgelegt. Der Kreisausschuss stimmte am 22. November 2012 zu. Mit Schreiben vom 21. Januar 2013 verfügte die Bezirksregierung Düsseldorf die Gebietsänderung, die Hauptsatzung wurde in beiden Kommunen entsprechend geändert.

Angepasst wurde die Grenze zwischen Geldern und Issum, um einen einheitlichen Grenzverlauf entlang einer Straße in Aengenesch zu gewährleisten.

In beiden Fällen handelt es sich um "Gebietsänderungen von geringer Bedeutung". Die Änderungen bedürfen nach Paragraf 19 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen keines Gesetzes. Sie können durch eine sogenannte "Gebietsänderungsverfügung" von der Bezirksregierung ausgesprochen werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort