Geldern Fotograf darf Nacktfotos vom Festival nicht mehr zeigen

Geldern · Gerrit Starczewski muss kein Schmerzensgeld zahlen.

Der aus Mehrhoog stammende Fotograf Gerrit Starczewski muss kein Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung von Nacktbildern zahlen. Das Duisburger Landgerichts hat die Klage einer Kölnerin auf Zahlung gestern abgelehnt. Der Verkündungstermin verlief völlig unspektakulär und war schnell zu Ende. Die Beteiligten selber kamen nicht.

Es ging um Nacktaufnahmen, die Starczewski 2011 im Rahmen eines Rockfestivals in Diepholz für ein Kunstprojekt gemacht und veröffentlicht hatte. Die junge Frau aus Köln hatte sich freiwillig zur Teilnahme an dem Projekt gemeldet. Später klagte sie, weil sie zur Zeit der Aufnahmen erst 17 Jahre alt war. Die Frau forderte nicht nur ein Schmerzensgeld von 2500 Euro, sondern auch die Unterlassung der Verbreitung. Die Richterin wies die Zahlung eines Schmerzensgeldes gestern ab, entschied aber, dass der Fotograf zahlen muss, wenn er die Bilder weiterhin veröffentlicht. Dann allerdings geht es nicht um Schmerzensgeld sondern um ein Ordnungsgeld, das bis zu 250.000 Euro betragen kann. Die zukünftige Abbildung oder Verbreitung des Materials sowie die Überlassung an Dritte sei ihm untersagt. Außerdem muss er sich mit knapp 500 Euro an den Anwaltskosten der jungen Frau beteiligen.

Mit der Entscheidung sei berücksichtigt worden, dass die junge Frau einwilligte, nur mit Stiefeln bekleidet fotografiert zu werden. Es sei keinesfalls so gewesen, dass der Fotograf heimlich Aufnahmen machte und diese veröffentlichte. Eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes sei daher nicht gegeben. Der Beklagte hatte angegeben, er sei davon ausgegangen, dass die Frau volljährig war.

Starczewski ist in der Region für seine Aktionen bekannt. Ein Projekt mit Nacktaufnahmen hatte er auch beim Haldern Pop Festival gemacht.

(RP)
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