Ärger um Gehwege Gartenstraße: Stadt kritisiert Bauherren

Geldern · Neue Nachbarn haben den Fußweg in Kapellen dichtgemacht. Die Aufregung darüber ist im Ort groß. Die Stadtverwaltung erklärt, sie habe sich um eine gütliche Einigung bemüht. Die juristische Prüfung läuft noch.

 Der Pfad, von den Anwohnern "Päddchen" genannt, endet jetzt vor einer Betonbarriere. Die neuen Nachbarn haben die Steine gesetzt und Erde aufgeschüttet. Die Stadt glaubt, dass die Anlieger das nicht durften.

Der Pfad, von den Anwohnern "Päddchen" genannt, endet jetzt vor einer Betonbarriere. Die neuen Nachbarn haben die Steine gesetzt und Erde aufgeschüttet. Die Stadt glaubt, dass die Anlieger das nicht durften.

Foto: Zehrfeld

Die Stadtverwaltung Geldern steht nach eigenem Bekunden voller Unverständnis vor dem Vorgehen der Bauherren in Kapellen. "Das ist schon eine sehr weite Auslegung des Eigentumsrechts", urteilt Peter Aengenheister vom Gelderner Amt für Stadtplanung.

Dass Wege wie im vorliegenden Fall über privates Land laufen, sei keine Seltenheit. Dabei kann es um Fußwege in Wohngebieten gehen, um Zuwegungen zu Häusern oder, recht häufig, um Wirtschaftswege. Wenn es Schule machte, dass Eigentümer solche Verbindungen dichtmachen, "dann hätten wir im Stadtgebiet ein großes Problem", so Aengenheister.

Neue Anwohner in Kapellen haben wie berichtet den kleinen Fußweg "Gartenstraße" zugebaut, der zwischen den Grundstücken an Lange Straße und Schanzfeld entlangläuft. Der Grund und Boden des Weges gehört nämlich zu den Grundstücken der Häuser zur Schanzfeld hin. Das Paar, das dort eine Fläche aus privater Hand gekauft und ein Haus errichtet hat, hat den eigenen Garten über den Weg hinweg gestaltet und eine Mauer aus Betonsteinen gesetzt.

Die besagten Anlieger hätten davor nicht einmal Rücksprache mit der Stadt gehalten, sagt Peter Aengenheister: "Irgendwann waren die Bagger da, und übers Wochenende war's geregelt." Er widerspricht ausdrücklich der Darstellung, dass die betreffenden Bürger sich vorher eingehend mit der Stadt auseinandergesetzt hätten.

Vielmehr sei die Verwaltung durch andere Anwohner kontaktiert worden, nachdem plötzlich ein Bauzaun im Weg stand, so Aengenheister. "Da haben wir als Stadt versucht, das zusammen mit der Ortsbürgermeisterin im Einvernehmen zu regeln", erläutert er. "Wir dachten, es geht rein um die Fragen der Verkehrssicherheit." Die Stadt habe deshalb eine so genannte "Grunddienstbarkeit" angeboten.

Über eine "Grunddienstbarkeit" können generell Rechte und Verpflichtungen bei der Nutzung eines Grundstücks festgelegt werden. Die Stadt hätte mit dem Schritt die Haftung für die Verkehrssicherheit übernommen, führt Aengenheister aus. Man habe auch angeboten, den Winterdienst zu übernehmen, falls alle Anlieger einverstanden gewesen wären.

Die Stadtverwaltung widerspricht zudem der Information, die Bauherren hätten ihr den Weg zum Kauf angeboten. Es gebe kein solches Angebot - wobei es auch fraglich wäre, ob man sich auf so etwas prinzipiell einlassen würde, wie es heißt.

Tatsächlich allerdings gab es ein Kaufangebot von privater Seite: "Ich wollte den Weg kaufen", sagt Nachbar Ralf Rosendahl. "Ich hätte das auf jeden Fall gemacht, weil ich ja darauf angewiesen bin." Es gab bereits einen notariellen Vertragsentwurf über die Veräußerung für einige Tausend Euro. Dann aber hätten sich die neuen Nachbarn doch dagegen entschieden.

Weil er auf den Rollstuhl angewiesen ist und seine vordere Haustür nicht ohne Hilfe nutzen kann, war der Weg für ihn der einzige Zuweg zu seinem Grundstück. Seit Mitte März sitzt er nun zu Hause fest. Er hofft auf Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft.

Nach Ansicht der Stadt Geldern ist der Fußweg "Gartenstraße" - sei der Grund auch Privateigentum - öffentlich. Er sei ausgeschildert, befestigt und in Karten eingezeichnet, "er ist im Kataster auch immer eingetragen gewesen", so Peter Aengenheister. Es gibt jedoch keine "Widmung", des Weges; das ist ein Verwaltungsakt. Die Stadt glaubt jedoch, dass es, laienhaft ausgedrückt, so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" gibt. Das lässt sie derzeit juristisch prüfen.

Die Kapellener Bauherren wollen sich auf RP-Anfrage nach wie vor nicht zu der Sache äußern.

(RP)
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