Rechtsstreit Papageien-Verbot: Gericht zweifelt Rechtsgrundlage an
Geldern/Münster · Die Stadt Geldern hatte einer Frau untersagt, neun Papageien in ihrem Haus in einem Wohngebiet zu halten - mit Verweis auf das Baurecht. Das Oberlandesgericht Münster entscheidet heute über den Fall und lässt Zweifel an der Entscheidung der Stadt erkennen.
In dem Rechtsstreit um das Geschrei von Papageien in einer Privatwohnung in Geldern deutet sich eine Niederlage der Stadt an. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ in der Verhandlung am Donnerstag erkennen, dass es die Vorgehensweise der Verwaltung gegen eine Tierhalterin für falsch hält.
Die Stadt Geldern hatte der Frau 2013 untersagt, neun Kakadus zu halten und die Zahl mit Bezug auf das Baurecht auf zwei Tiere eingeschränkt. Die Haltung so vieler Tiere sei mit der Wohnnutzung des Hauses nicht zu vereinbaren.
Für das Gericht war es unstrittig, dass die Frau im jahrelangen Streit mit den Nachbarn um den Krach der Tiere gegen Gesetze verstoßen habe. Nur sei das Baurecht der falsche Weg, um dagegen vorzugehen.
Die Stadt müsse sich die Frage gefallen lassen, warum es nicht zum Beispiel das Immissionsschutzgesetz angewandt habe, das Nachbarn vor Einflüssen wie Lärm schützen soll. Das Gericht will noch am Nachmittag eine Entscheidung verkünden.